It’s do or die now!

[Translated from: http://blog.freifunk.net/2015/es-geht-ums-ganze by Nemesis, T_X, JuergeN and Adam]

The public is just starting to grasp how important the so-called “digital glass of water” is – that is the free access to the Internet via wifi – especially in the context of refugees. During this process the EU and [German] government are doing everything they can think of to kill free/libre wifi.


Lack of legal certainty

We consider the current draft of the German government regarding the amendment of the telecommunications act as unfit to support the growth of free wifi, to gain legal certainity and to abandon the Störerhaftung (“Secondary Liability”) once and for all. Detailed information can be found here: http://freifunkstattangst.de


EU decides firmware lockdown

Mostly unnoticed the EU commission decided on a new bill which is supposed to forbid the replacement of the operating system (firmware) on devices with radio transmitters (for instance wifi routers): http://www.heise.de/netze/meldung/Funkregulierung-Angriff-auf-alternative-Software-2803189.html The US regulation agency FCC is currently discussing on a similar law. With this motion innovation in this area would be immensly thwarted. Initiatives like Freifunk but also commercial providers like DD-WRT (www.dd-wrt.com) or Hotsplots (www.hotsplots.de) would be unable to install their own firmware on wifi devices. Even laptops and PCs with wifi would be affected if they were running Linux.

 

Public radio frequencies are auctioned

Although wifi has proven as a worldwide success story and spread in countless numbers of usage scenarios it still has one major drawback: The utilized radio frequencies in the 2.4 and 5 GHz band are of limited suitability for an unimpededed transmission of radio signals: Outside the near field they need a line of sight. Even one wall of an appartement or a tree can reduce the signal quality significantly. Additionally the number of wifi devices in agglomerations is so high that the few remaining radio channels do not allow a stable data transfer. With the migration [from analog] to digital television by far better frequencies in the lower radio spectrum become available now. But instead of at least partially making this common good available for public and unlicensed usage (e.g. wifi) it was and is going to be sold to big telecom companies. Not many people understand that this is basically comparable to privatising water. For the simple reason that in the 21st century mobile communication achieved a similarly important role, as the “digital glass of water” explains it quite well already.

 

The end of the democratisation of communication media

While most people are just starting to slowly grasp the importance of Freifunk and similar initiatives and organisations around the world advocating for freedom of communication for more than 10 years, a systematic attempt is being made to kill this movement. Thanks to technical and net-political inability or lobbyists trying to preserve the interests of big companies. For a long time it was repeated again and again that the government together with telecommunication companies would be able to tackle the task of achieving broadband internet access nation wide. But how many more DSLs, UMTS, WIMAXs and LTEs do we need until everyone gets that there will always be people whose internet access nobody cares for? Sometimes such reasons are of economical nature, sometimes politically motivated – and sometimes both. Today we are discussing whether refugees need internet access at all and whether there are people in- and outside of agencies and providers who want to refuse just that – then we can feel what is at stake.

 

Empowerment = capacity building

Unfortunately too often we read about hackers, net activists and nerds being described as some sort of humanoid species with a lack of connection to the real world. But not just after the so called “Arab spring” and the following NSA scandal people are recognizing how real the internet already became. Because of that we need more people to spend time on making network and computer technology more transparent and easier to use. Projects like Freifunk offer an ideal setting for that.People learn how the internet works, can build up infrastructure all on their own and as a side-effect even develop a multitude of innovations in this field. All this happens based on the free software OpenWrt, an open source Linux distribution especially for wifi routers and tiny computers (embedded devices). The goal of all Freifunk initiatives is to not only empower yourself but also others. To be able to understand and to use computer and networking technology for everyone’s specific applications. In particular in the field of spontaneous and automated internetworking of devices (ad-hoc mesh networking) Freifunk together with similar communities around the world have made and developed siginificant contributions and innovations. This research, development and educational work is mostly done on a voluntary basis and are the reason why for example we have about 200 voluntary Freifunk initiatives in Germany today, which are making fast, affordable and simple free/libre wifi available in their cities and villages. Faster and better than any other organisation in this country! People in so called developing and emerging countries have had similar experiences where thanks to wifi meshing affordable and urgently needed communication infrastructure to provide internet access could be installed quickly. In the USA too there is a high interest in Freifunk and community based mesh networks to be able to quickly reestablish means of communication in disaster scenarios – quicker than public services like police, fire brigade or the army can do.

 

Getting down to the root of the trouble

If we want to prevent this still growing, delicate little plant of democratic communication infrastructure from getting steamrolled then we have to unite and make an effort now to build up enough political pressure to get the right decisions and get things on the right track. We also have to free ourselves from wanting to control and surveil everyone in the digital world. That includes preserving free and anonymous internet access without needing to authenticate first and that we will not reintroduce data retention laws – even if we are aware there will always be black sheep. That is the price we have to pay for freedom, similar to how we pay a price for road traffic (4000 deaths per year). Therefore we have the following three demands:

 

 

 

Es geht ums Ganze!

Während die Öffentlichkeit gerade erfährt, wie wichtig das sogenannte „digitale Glas Wasser“ – nämlich der freie Zugang zum Internet via WLAN – besonders auch im Kontext der Flüchtlinge – ist, unternehmen EU und Bundesregierung alles Erdenkliche, um dem freien WLAN den Garaus zu machen.


Fehlende Rechtssicherheit

Nach wie vor halten wir den aktuellen Entwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Telemediengesetzes für ungeeignet, um die Ausbreitung freier WLAN Netze zu fördern und die Störerhaftung ein für alle Mal rechtssicher abzuschaffen. Detaillierte Informationen hierzu finden sich unter http://freifunkstattangst.de .

EU beschließt Firmware Lockdown

Weitestgehend unbemerkt hat die EU Kommission ein Gesetz verabschiedet, das den Austausch der Betriebssoftware (Firmware) auf Geräten mit Funkmodulen (also z.B. WLAN Routern) verhindern soll (http://www.heise.de/netze/meldung/Funkregulierung-Angriff-auf-alternative-Software-2803189.html). Die amerikanische Regulierungsbehörde FCC berät gerade über ein ähnliches Gesetz. Damit würde jedweder Innovation in diesem Bereich ein massiver Riegel vorgeschoben. Initiativen wie Freifunk, aber auch kommerzielle Anbieter wie DD-WRT (www.dd-wrt.com) oder Hotsplots (www.hotsplots.de) könnten dann nicht mehr ihre eigene Firmware auf WLAN Geräten installieren. Selbst Laptops und PCs mit WLAN wären betroffen, wenn dort z.B. LINUX installiert werden soll.

Öffentliche Funkfrequenzen werden versteigert

Obwohl sich WLAN als Erfolgsgeschichte auf der ganzen Welt in unzähligen Anwendungsszenarien ausgebreitet hat, so hat es doch einen entscheidenden Nachteil. Die genutzten Funkfrequenzen im 2.4 und 5 GHz Band sind nur bedingt geeignet, Funksignale störungsfrei zu übertragen, denn sie benötigen außerhalb des Nahbereichs eine Sichtverbindung. Schon eine Wohnungswand oder ein Baum können das Signal erheblich beeinträchtigen. Zum anderen gibt es mittlerweile in Ballungsräumen so viele WLAN Geräte, dass die wenigen zur Verfügung stehenden Funkkanäle nicht mehr ausreichen, um stabile Netzwerkübertragungen zu ermöglichen. Durch die Umstellung auf digitales Fernsehen sind nun wesentlich bessere Frequenzen im unteren Spektrum frei geworden. Doch anstatt dieses Gemeingut zumindest teilweise für die öffentliche und lizenzfreie Nutzung (z.B. für WLAN) zur Verfügung zu stellen, wurden und werden sie an die großen Telekommunikationsunternhmen versteigert. Kaum jemand versteht, dass dies durchaus damit vergleichbar ist, z.B. die Wasserversorgung zu privatisieren. Denn im 21. Jahrhundert spielt die mobile Kommunikation eine ebenso wichtige Rolle, wie es ja mit dem „digitalen Glas Wasser“ eigentlich bereits sehr gut umschrieben ist.

Ende der Demokratisierung der Kommunikationsmedien

Während also weite Teile der Bevölkerung gerade erst dabei sind, langsam die Bedeutung zu verstehen, wofür sich Freifunk und ähnliche Initiaven und Organisationen in Deutschland und anderen Ländern seit über 10 Jahren engagieren, wird gerade jetzt versucht, dem systematisch den Garaus zu machen. Sei es aus technischem und netzpolitischem Unvermögen oder aus Interessenswahrung der von Lobbyisten gut vertretenen Großunternehmen. Lange Zeit wurde immer wieder darauf verwiesen, dass der Staat und die Telekommunikationskonzerne die Aufgabe der flächendeckenden Breitbandversorgung gemeinsam schaffen würden. Doch wie viele DSL, UMTS, WiMAX und LTEs brauchen wir eigentlich noch, bis alle mal begriffen haben, dass es immer Menschen geben wird, für deren Versorgung sich niemand einsetzen wird? Sei es, weil es sich wirtschaftlich nicht lohnt, weil es politisch nicht gewollt ist, oder beides. Wenn heute darüber diskutiert wird, ob Flüchtlinge überhaupt einen Internetanschluss benötigen, und es Menschen in- und außerhalb von Behörden und Betreibergesellschaften gibt, die ihnen genau das verweigern wollen, dann kann man spüren, um was es geht.


Empowerment = Hilfe zur Selbsthilfe

Leider lesen wir viel zu oft über Hacker, Netzaktivisten und Nerds als eine Art humanoide Spezies, der es an Bezug zur realen Welt mangele. Doch nicht erst seit dem sogenannten „arabischen Frühling“ und des darauf folgenden NSA Skandals dürfte mehr Menschen klar geworden sein, wie real die Netzwelt inzwischen geworden ist. Deshalb brauchen wir mehr Menschen, die sich mit Netz- und Computertechnologien beschäftigen, sie besser verstehen und besser mit ihnen umgehen können. Projekte wie Freifunk bieten dazu ein ideales Umfeld. Menschen lernen die Funktionsweisen des Internets kennen, können sich selbst eigene Infrastrukturen aufbauen und sorgen ganz nebenbei für eine Vielzahl von wichtigen Innovationen in diesem Bereich. All das funktioniert auf Basis der freien Software OpenWrt, einer Open Source Linux-Distribution speziell für WLAN Router und andere Kleinstcomputer (Embedded Devices). Ziel aller Freifunk-Aktivitäten ist es, nicht nur sich selbst, sondern auch andere in die Lage zu versetzen, Computer- und Netzwerktechnologien zu begreifen und für die eigenen Zwecke einzusetzen. Gerade im Bereich der spontanen und automatischen Vernetzung von Geräten untereinander (ad-hoc mesh networking) hat Freifunk gemeinsam mit ähnlichen Communities auf der ganzen Welt erhebliche Innovationen und Weiterentwicklungen voran getrieben. Diese, größtenteils ehrenamtlich erbrachte Forschungs-, Entwicklungs- und Weiterbildungsarbeit sind heute der Grund dafür, warum es z.B. in Deutschland über 200 ehrenamtliche Freifunk-Initiativen gibt, die in ihren Städten und Gemeinden schnell, kostengünstig und unkompliziert für ein Freies WLAN sorgen können. Schneller und besser als jede andere Organisation in diesem Land! Ähnliche Erfahrungen haben in der Vergangenheit bereits auch viele Menschen in sogenannten Entwicklungs- und Schwellenländern gemacht, wo dank WLAN-Meshing schnell und kostengünstig dringend benötigte Kommunikationsinfrastrukturen zur Internetversorgung geschaffen werden konnten. Auch in den USA beschäftigt man sich intensiv mit Freifunk und Community basierten Mesh-Netzwerken, um beispielsweise in Katastrophenszenarien schneller wieder eine Kommunikationsmöglichkeit zu haben, als dies durch staatliche Behörden wie Polizei, Feuerwehr oder Armee möglich ist.


Die Probleme an der Wurzel packen

Wenn wir also verhindern wollen, dass das eben gerade erst heranwachsende zarte Pflänzchen von freier und demokratischer Kommunikationsinfrastruktur nicht sofort wieder platt gewalzt wird, dann müssen wir uns jetzt alle gemeinsam anstrengen und den notwendigen politischen Druck aufbauen, um zu den richtigen Entscheidungen und Weichenstellungen zu kommen.  Wir müssen uns auch davon befreien, dass wir in der digitalen Welt jeden und alles kontrollieren und überwachen wollen. Dazu gehört, dass der freie und anonyme Zugang ohne Authentifizierung zum Internet erhalten bleibt und dass es nicht zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung kommt, auch wenn uns bewusst ist, dass es schwarze Schafe geben wird. Das ist der sogenannte Preis der Freiheit, den wir zum Beispiel im Straßenverkehr mit über 4000 Toten jährlich auch irgendwie zu bezahlen bereit sind. Deshalb hier unsere 3 zentralen Forderungen:


  • Die Störerhaftung muss weg, und zwar ganz und gar. (siehe auch: http://freifunkstattangst.de/2015/09/24/freifunker-und-digitale-gesellschaft-starten-kampagne-zur-wlan-stoererhaftung/ )

 

  • Es muss weiterhin möglich sein, freie/Open Source Betriebsysteme und generell andere Software auf Geräten installieren und betreiben zu dürfen. Das EU Gesetz muss zurück genommen werden.

 


  • Wir benötigen bessere und mehr freie Frequenzen aus den ehemeligen analogen Fernsehfrequenzen. ( => TV Whitespace – http://foerderverein.freie-netzwerke.de/Policy_Brief_EDA_Deutschlands_Mobile_Datennetze.pdf )


[Update 18:16h]

Der ursprüngliche Link zum EU Dokument bezgl. Firmware Lockdown ist plötzlich tot:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:32014L0053. Deshalb wurde im Text nun auf einen Heise Online Artikel dazu verlinkt.

 

EFF: Mesh Networking, Good. Overbroad Patents, Bad. Help Us Protect Mesh Networking.

Die Electronic Frontier Foundation bittet um Mithilfe in Bezug auf Mesh-Patente. Die EFF sieht ein großes Problem in bestimmten Patenten, die Einfluss auf verbreitete Mesh-Protokolle (wie das von Freifunk entwickelte B.A.T.M.A.N.-Protokoll) haben könnten:

Wireless Mesh Networking is still in its nascent stages, and the innovations and experimentation of the open source community are playing a vital role in advancing the technology. However, there has also been significant proprietary and military interest in the technology, and companies are seeking patents in many areas of WMN already explored by the open source community. We unfortunately know what can happen when overbroad patents get granted—the rise of patent trolls, lawsuits that can threaten growing businesses, and threats that target entire areas of technology. We don’t want to see that happen to mesh networking.

We have identified several patent applications that we believe particularly threaten the free development of mesh networking technology. There is a danger that these patents, if granted, will lock up the basic mesh network infrastructure and restrict advancement of and access to the technology.

Die EFF bittet nun um Mithilfe auf der Suche nach sogenanntem Stand der Technik (Prior Art), um die Patente zu Fall zu bringen:

Which is why we need your help. We are again partnering with Ask Patents so you can help us identify the best prior art to reign in these applications. While prior art for issued patents must date back many years, these are recently filed applications for which relatively recent publications may be helpful. Look at each “Request for Prior Art” we post to learn the exact priority date.

Working together we can protect the mesh networking community from overbroad, illegitimate patents that threaten to stifle innovation and access to technologies that preserve personal freedoms.

Copyright-Hinweis: Der Artikel von Julie Samuels steht unter einer Creative Commons-Attribution (CC-BY 3.0)-Lizenz.

Cross-post aus dem Blog “Offene  Netze und Recht“.

Freifunk WLAN in und auf dem Rathaus Kreuzberg: Freier Internetzugang trotz Störerhaftung

Besucher des Bürgeramts im Rathaus Kreuzberg haben über ein neu eingerichtetes Freifunk-WLAN ab sofort kostenlosen, freien und zeitlich uneingeschränkten Zugang zum Internet. Neben einem Access Point im Warteraum in der dritten Etage wurden auch auf dem Dach des elfstöckigen Gebäudes drei WLAN-Router installiert. Diese Router haben durch Richtantennen eine Reichweite bis zu zehn Kilometer und stellen Verbindungen zu dem bereits über den Dächern von Berlin bestehenden Freifunk-Netz und den darin angebundenen Internetzugängen her.

Die Bezirksverordnetenversammlung beschloss im Frühjahr den Start eines WLAN-Pilotprojekts, welches dann von Freifunkerinnen und Freifunkern um André Gaul zusammen mit dem Bürgerdeputierten Andreas Pittrich realisiert wurde. Unterstützt wurde das Projekt durch Dietmar Zachler von der Rathaus-IT und Stadtrat Hans Panhoff. Alle Geräte wurden von Freifunk installiert, das Bezirksamt stellt die Aufstellorte und Strom für die Geräte zur Verfügung.

Die Zugänge zum Internet werden von Bürgerinnen und Bürgern innerhalb des Freifunk-Netzes bereitgestellt. Durch das Bereitstellen eines Internetanschlusses geht man jedoch ohne weitere Maßnahmen wegen der in Deutschland noch immer geltenden Störerhaftung ein juristisches Risiko ein, da man für die Durchleitung von fremdem Internet-Verkehr haftbar gemacht werden kann. Um die Störerhaftung zu umgehen, leitet Freifunk die Daten verschlüsselt durch ein VPN über Schweden und zeigt damit auch die Unsinnigkeit der Störerhaftung auf. Die gleiche Technik benutzt auch die Freifunk Freedom Fighter Box, die seit Juni 2012 kostenlos verteilt wird, um freies WLAN an öffentlichen Plätzen bereitzustellen und gegen die Störerhaftung zu protestieren.

Freifunk unterstützt den Gesetzentwurf der Digitalen Gesellschaft, der Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende, die einen Internet-Zugang via WLAN anbieten, mit kommerziellen Internetprovidern haftungsrechtlich gleichstellt. Aufgrund der durchweg positiven Erfahrungen im Rathaus Kreuzberg hofft Freifunk, bald weitere Installationen auf und in anderen öffentlichen Gebäuden durchführen zu können.

[via Juergen Neumann]

Links

Dokumentation: wiki.freifunk.net/Berlin:Standorte:Bezirksamt_Kreuzberg

Beseitigung der Störerhaftung, Gesetzentwurf DigiGes: digitalegesellschaft.de/portfolio-items/storerhaftung-beseitigen/

Freifunk Freedom Fighter Box: freifunkstattangst.de/2012/06/14/aktion-gegen-storerhaftung-anonym-im-wlan-an-offentlichen-platzen-mit-freifunk/

BVV Beschluss: www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/bvv-online/vo020.asp?VOLFDNR=4948&options=4

Freifunk statt Angst! BGH entscheidet zur Störerhaftung bei WLAN am 18.3.

Der Bundesgrichtshof wird am 18.3.2010 darüber verhandeln, wie sich die Störerhaftung bei einem WLAN darstellt. Das könnte auch für freifunk.net ein sehr wichtiger Termin werden.

Schon seit langem exisitert eine gewisse Rechtsunsicherheit zu dieser Frage. Es sind bereits einige Fälle bekannt geworden, bei denen die Betreiber offener WLANs mit Internetanschluss mit dem Vorwurf der Störerhaftung konfrontiert wurden. Je nach Gericht wurde darüber unterschiedlich entschieden. Oftmals kam es aber garnicht erst zu einer Gerichtsverhandlung, da die Anwälte der Content-Industrie die Betroffenen bereits mit Ihren Abmahnungen ausreichend eingeschüchtert haben und die Aussichten auf einen gerichtlichen Erfolg unterschiedlich eingeschätzt wurden. In den meisten Fällen fehlte aber vor allem auch das Geld, um den Weg vor Gericht überhaubt antreten zu können.


Deshalb haben einige FreifunkerInnen gemeinsam einen Spendenaufruf verfasst, den ich an dieser Stelle gerne veröffentlichen möchte:

Spendenaufruf "Freifunk statt Angst"

Die Gemeinschaft der Freifunkerinnen und Freifunker braucht Eure/Ihre Unterstützung! Windige
Advokaten überziehen unser Land mit einer Welle von unberechtigten
Abmahnungen. Sie diskreditieren die Freifunkidee und versuchen Freifunk
in die Ecke von Internetkriminalität zu stellen. Gemeinsam wollen wir
alle Rechtsmittel ausschöpfen und uns dagegen wehren. Aus diesem Grund
gründen engagierte Freifunkerinnen und Freifunker einen
Rechtshilfefond. Aus diesem Fond sollen bedrohte Freifunker und
Freifunkerinnen unterstützt werden, damit sie sich gegen unberechtigte
Abmahnungen wehren können, ohne das finanzielle Risiko alleine tragen
zu müssen.

  • Wir bitten um Spenden mit dem Stichwort: "Freifunk statt Angst!" an den Verein:
  • Förderverein Freie Netzwerke e.V.
  • Konto 7227227006
  • BLZ 10090000
  • Berliner Volksbank
  • IBAN: DE51100900007227227006
  • BIC: BEVODEBB
  • Verwendungszweck: Freifunk statt Angst!





Damit
wir die juristische Klärung des Sachverhalts finanzieren und die
finanziellen Risiken auf viele Schultern verteilen können.

Die
fortschreitende Digitalisierung verändert viele Geschäftsmodelle. Zu
diesen Geschäftsmodellen gehört bekanntermassen auch das Geschäft der
Musik- und Filmindustrie. Durch die digitale Verbreitung
urheberrechtlich geschützten Materials wird es zunehmend schwerer
grosse Gewinne allein durch den Verkauf von Bild- und Tonträgern
einzufahren. Die Rechteindustrie hat eine – in ihrer Vorgehensweise und
Wortwahl – reichlich militante und vorsätzlich irreführende Kampagne
gestartet, um der legalen Privatkopie den Kampf anzusagen. Darüber
hinaus sollte ein allgemeines Klima der Rechtsunsicherheit, Überwachung
und Angst geschürt werden. Der Slogan "Raubkopierer sind Verbrecher"
ist inhaltlich so fragwürdig, wie er absurd ist, denn Raub ist die
gewaltsame Wegnahme einer Sache. Doch der Slogan
"Urheberrechtsverletzer sind Verbrecher" "zieht" halt einfach nicht,
und zudem wäre er inhaltlich immer noch falsch. Von einem Verbrechen
könnte man bestenfalls bei gewerbsmässigem und/oder durch organisierte
Banden verübten Urheberrechtsverletzungen sprechen. Der Slogan der
Kampagne entpuppt sich bei näherer Betrachtung lediglich als heisse
Luft.

Der
Lobbyismus der Rechteindustrie hat nichtsdestotrotz Rückschläge und
Erfolge erzielt. Vor allem auf politischer Ebene. Zu diesen "Erfolgen"
gehört neben der Vorratsdatenspeicherung – die ja gerade im ersten Entwurf gescheitert und deshalb jetzt wieder neu diskutiert wird –  vor allem ein allgemeines
Klima der Rechtsunsicherheit, das unter anderem unverschlüsselte
drahtlose Internetzugänge zu einem zivilrechtlichen Risiko macht.

Von
dieser Rechtsunsicherheit profitiert die Abmahnindustrie. Konkret
handelt es sich um einige dubiose Anwaltsbüros die das Abfischen von
Filesharingnutzern als höchst lukratives Geschäftsfeld für sich
entdeckt haben. Diese verbinden sich selbst mit einer Tauschbörse und
suchen dort nach IP-Adressen aus der Bundesrepublik über die gerade
urheberrechtlich geschützte Inhalte getauscht werden. Dabei werden
Screenshots gemacht, diese sollen bei Bedarf vor Gericht als
Beweismittel dienen.

Zwar
haben Gerichte verfügt, dass die Adressen von Anschlussinhabern zu den
jeweiligen IP-Adressen nur bei strafrechtlich relevanten Vorgängen
herausgegeben werden müssen, doch dieser Schutz wird von den
Abmahnanwälten umgangen, in dem zunächst ein Strafverfahren eingeleitet
wird. Dies ist zwar aussichtslos, aber sie kommen so an die Adressen
der Anschlussinhaber.

Daraufhin
flattert dann den Anschlussinhabern per Briefpost ein Abmahnschreiben
ins Haus. Inhalt: Der Anschlussinhaber soll eine Geldbusse in der Höhe
von 400-600 Euro an die Abmahnanwälte bezahlen und eine
Unterlassungserklärung unterschreiben, mit der er/sie sich verpflichtet
bei einem weiteren Verstoss eine exorbitante Summe zu bezahlen.
Widrigenfalls wird mit einem Gerichtsverfahren gedroht.

Da
viele Leute Angst haben, sich auf dem ihnen unbekannten Gebiet des
Rechts auf ein Abenteuer einzulassen, haben die Abmahnanwälte leichtes
Spiel und streichen mit wenig Aufwand ordentliche Gewinne ein. Nur ein
kleiner Teil davon geht an die Inhaber der Urheberrechte. Dieses
Geschäftsmodell floriert offensichtlich mittlerweile, denn in letzter
Zeit trifft es nun auch einzelne Betreiber von Freifunk-Gateways. Da
lädt irgend so ein Dummkopf die "Grössten Hits von Ballermann sechs"
über den Gateway von Floh Fleissig herunter und dieser bekommt
anschliessend seltsame Briefpost.

In
diesem Fall heisst es: Zuerst einmal Ruhe bewahren. Auf gar keinen Fall
sollte man derartige Erklärungen unterschreiben und damit den Kopf in
die Schlinge stecken oder die geforderte Summe in voller Höhe bezahlen.
Ängstliche Naturen können eine von unseren Anwälten modifizierte
Abmahnerklärung abgeben. Wer meint, er oder sie möchte versuchen die
Abmahnanwälte durch kleine Geschenke zu beschwichtigen kann 100€
bezahlen. Mehr ist ein derartig einfacher Urheberrechtsverstoss laut
der Auffassung vieler Gerichte ohnehin nicht wert.

Wer
nicht so ängstlich ist sollte es auf ein Gerichtsverfahren ankommen
lassen. Schliesslich gilt es unsere Freiheit und Freizügigkeit zu
verteidigen.

Beweise?! Welche Beweise?!

Zunächst
einmal ist die Beweislage (Screenshot mit einer IP-Adresse) äusserst
dünn. Dass ein Screenshot als Beweismittel gelten kann, können nur
diejenigen glauben, die noch nie ein Programm wie Photoshop oder GIMP
aus der Nähe gesehen haben. Ausserdem: Der Bittorrent-Tracker
"Opentracker", der unter anderem von dem populären Torrent-Tracker "ThePirateBay.org"
verwendet wird, generiert auch zufällige IP-Adressen als vermeintliche
Peers. Zu dieser Strategie der Entwickler von "Opentracker" kann man
stehen wie man will. Ob auch andere Tauschbörsen ähnliche Strategien
anwenden, oder nicht, ist nicht bekannt. Doch damit ist die Beweiskraft
eines Screenshots zusätzlich fragwürdig. Es kann daher lediglich ein
dummer Zufall sein, dass die IP-Adresse des Gatewaybetreibers im
Screenshot der Abmahner aufgetaucht ist.

Floh
Fleissig schwört jedenfalls Stein und Bein, dass ihm schon beim
Gedanken die "Grössten Hits von Ballermann sechs" anhören zu müssen,
das Blut aus den Ohren tropft. Ausserdem betreibt Floh Fleissig offene
Gateways – er kann laut Telekommunikationsgesetz gar nicht überwachen
wer sich was wann über seinen Gateway klickt. Seit wann ist Floh
Fleissig als Zugangsprovider für die Inhalte verantwortlich, welche die
Nutzer über seinen kostenlos bereit gestellten Zugang nutzen oder
anbieten? Dem steht die Auffassung einiger Richter entgegen: "Wer einen
ungesicherten Internetzugang anbietet ist prinzipiell selbst schuld."
Das sehen einige Richter so und andere Richter anders.

Wenn
Floh Fleissig vor Gericht in der ersten Instanz verliert kostet es etwa
1400€. Diese Euros braucht Floh Fleissig nicht selbst alleine zu
bezahlen. Schliesslich sind wir eine Community und der Angriff auf die
Freiheit und Freizügigkeit von Floh Fleissig geht uns alle an. Das
Problem haben nicht nur wir Freifunker, sondern alle die offene
Internetzugänge betreiben. Seien es nun Cafes, Kneipen, Clubs, Vereine,
Universitäten, Bibliotheken oder jede Person, die der Meinung ist, dass
ein schneller und teurer Breitbandanschluss für mehr als eine Person
ausreicht. Die Freiheit anderen gegenüber freizügig zu sein, dürfen Wir
Uns nicht von den Profitinteressen einer wild gewordenen Industrie
nehmen lassen. Das ist nicht Recht und auch nicht billig!

Spendet
deshalb mit dem Stichwort: "Freifunk statt Angst!" an den gemeinnützigen Förderverein Freie
Netzwerke e.V. damit wir die juristische Klärung des Sachverhalts
finanzieren und die finanziellen Risiken auf viele Schultern verteilen
können.

 

Rundfreifunk vom WCW 2009

Zum Wireless Community Weekend wird am Samstag, den 23.5.2009 zwischen 19-21 Uhr Live on air auf Radio Blau (UKW in Leipzig und Internetstream weltweit) eine Rundfreifunk-Sendung direkt aus dem Herzen Berlins aus gesendet. So stehen uns drei Stunden freier Radioraum auch auf ganz anderen Frequenzbändern zur Verfügung, der nur darauf wartet von uns mit Leben gefüllt zu werden. Wer Radio Blau nicht kennt, hier noch eine kurze Erklärung: Radio Blau ist ein Freies Leipziger Bürgerradio und ist im Großraum Leipzig mit jedem Radio empfangbar. 

Wer möchte, kann hierzu in Vorbereitung schon Audiobeiträge bzw. Interviews vorbereiten, die im Rahmen dieser Sendung ausgestrahlt werden können. Bitte meldet euch hierzu bei Ufo.

Keine Haftung fuer offenes WLAN

Eine erfreuliche Nachricht fuer Freifunker ist die Korrektur eines Urteils zu offenen Wlans des Landgerichts Frankfurt. Wie heise.de berichtet schraenkte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt "in einer aktuellen Entscheidung die Haftung des
WLAN-Betreibers für die missbräuchliche Nutzung seines Anschlusses
durch unbekannte Dritte deutlich ein und hob das anders lautende Urteil
der Vorinstanz auf."

Die Richter verneinten dabei die sogenannte Störerhaftung des
Beklagten. Selbst wenn ein Teil der Rechtsprechung eine
anlassunabhängige Überwachungspflicht des Anschlussinhabers etwa für
Familienangehörige annehme, gehe eine uneingeschränkte Haftung des
WLAN-Anschlussinhabers zu weit. Denn letztlich müsse der Betroffene
damit für das vorsätzliche Verhalten beliebiger Dritter einstehen, die
mit ihm in keinerlei Verbindung stünden. Die Störerhaftung erfordere
die vorausgegangene Verletzung von Prüfungspflichten. Solche
Prüfungspflichten bestünden für den Anschlussinhaber aber überhaupt
erst dann, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen
Dritter bekannt seien, argumentieren die Richter des OLG Frankfurt. Die Musikindustrie hatte in dem Verfahren hingegen die Ansicht
vertreten, es sei allgemein bekannt, dass Dritte sich über einen
fremden WLAN-Anschluss Zugang zum Internet verschafften. Doch diese
Auffassung hielt das Gericht für "zweifelhaft und im Übrigen viel zu
ungenau". (Dr. Marc Störing, 08.07.2008 18:02, http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Keine-Haftung-fuer-offenes-WLAN–/meldung/110632)

Thema Freifunk und WLAN auf Radio Fritz

Trackback auf Radio Fritz berichtet über Freifunk. Hier Ausschnitte aus der Sendung.

… Andreas Bogk vom CCC über die Frage, ob man sein WLAN offen oder zu haben sollte.
… Dr. Reto Manz’ Doktorarbeit zum Thema “Rechtsfragen in offenen Netzen”
Cven Wagner über Freifunken und Sicherheit im offenen Netz.
(26.4.2008, Marcus Richter, http://spreeblick.com/trackback/2008/04/26/trb-074-notpron-robocup-offenes-wlan/)

Komplette Sendung: http://spreeblick.com/trackback/podpress_trac/web/293/0/trb_080426.mp3

Gerichtsurteil zur potentiellen Strafbarkeit der Nutzung eines privaten, offenen WLANs – Auswirkungen auf Freifunk?

Wie Jens Ferner in seinem Blog berichtet, erging bereits 2007 ein Urteil über die potentielle Strafbarkeit bei Nutzung offener WLANs.

Erst jetzt wird ein Urteil des AG Wuppertal (22 Ds 70 Js 6906/06,
nachzulesen in NStZ 3/2008, Seite 161) bekannt, das das so genannte
Schwarz-Surfen unter Strafe gestellt hat. Das Besondere dabei:
Einerseits handelte es sich um ein unverschlüssltes WLAN, andererseits
wurden auch Datenschutzrechtliche Regelungen herangezogen. Das Urteil
verdient Beachtung wie Kritik. … Bei Konsequenter Anwendung dieses Urteils wäre schon jeder strafbar,
der nur mit einem WLAN-Client durch eine Stadt läuft und automaitisert
mitgeteilt bekommt, welche Netze sich in seiner Umgebung befinden. Im vorliegenden Fall ging es darüber zwar hinaus, muss aber selbst
bei einem einloggen kritisch betrachtet werden: So ist sicherlich keine
Pflicht eines jeden anzunehmen, sein WLAN zu verschlüsseln. Sofern er
aber bereitwillig seine SSID nach aussen bekannt gibt, also sein
Netzwerk quasi bewirbt, muss er sich dies meines Erachtens schon
entgegenhalten lassen, da ich hier sehr grosszügig die Begrifflichkeit
“für die Allgemeinheit” im §89 TKG auslege. Auch ist fraglich, ob die hier angewendete extensive Auslegung des Begriffs “Nachricht” wirklich angemessen ist…

Die Frage nun: Inwieweit könnte dieses Urteil Freifunker betreffen? Persönlich schätze ich das so ein, dass wir davon nicht betroffen sind. In einem kurzen Emailwechsel bestätigt dies auch Reto Mantz: "Richtig ist (soweit ich es auf den ersten Augenblick überblicke ohne
das intensiv zu prüfen): Freifunk betrifft das meines Erachtens nicht,
weil der "Schwarzsurfer" ja quasi aufgefordert wird und deshalb kein
Abhören etc. stattfindet."

Weitere Aufsätze, die sich mit dem Thema auseinander setzen sind:

1. Buermeyer, HRR 2004: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-08/index.php3?seite=7 -> lehnt (nur kurzer Blick) §§ 88/89 TKG ab.
2. Bär, MMR 2005, 434, Bär nimmt die Haftung über §§ 88/89 i.V.m. § 148 TKG an und sagt auch, dass § 44 BDSG betroffen ist.
Reto Mantz: "Bär ist/war Richter am Amtsgericht Bayreuth und publiziert halbwegs regelmäßig in diesem Bereich, meistens in Verbindung mit Strafrecht."

SZ über Freifunk

Unter dem Titel Mit der Milchtüte ins Netz steht in der Süddeutschen Zeitung von gestern (15.05.2008, 13:57 Uhr) ein Beitrag über Freifunk von Simone A. Mayer.

Der erste Teil des Beitrags handelt wie immer von den Antennen aus Milchtüten und komischen Freaks. Es gibt ein paar Statements von den Freifunkern Christian Heise und Andreas Hubel und eine gute Erklärung der Idee des Internetsharings.

Hinter dem Netzwerk steckt eine idealistische Idee: Ein Freifunker hat
einen Internetzugang und stellt ihn anderen ohne Gegenleistung zur
Verfügung. Im Gegenzug kann er ebenfalls Daten über das interne
Freifunk-Netz übertragen. Solche Netze unterscheiden sich von den
Hotspots für öffentlichen, vermeintlich kostenfreien WLAN-Zugang, die
Kunden von Coffeeshops oder Fastfood-Ketten zur Verfügung stehen.
Freifunk ist nicht kommerziell. Zwar zahlt derjenige, der sein Netz für
andere öffnet, die üblichen Grundgebühren und Flatrate-Kosten, aber er
teilt mit anderen Usern großzügig.

Im zweiten Teil wird plötzlich fast Angstmache betrieben:

Rechtlich ist nicht-kommerzielles Freifunken erlaubt – aber mit
Einschränkungen. Jeder darf sein Netz anderen zur Verfügung stellen,
wenn der Anbieter dies erlaubt. Aber Vorsicht – wer ein offenes WLAN
betreibt, kann dennoch mächtig Ärger mit der Justiz bekommen. Mehrere
Gerichtsurteile bestätigten inzwischen: Der Besitzer eines Zugangs
haftet für alle Inhalte, die andere über seine IP-Adresse
herunterladen. So hatte etwa eine Internetuserin 2006 vor dem Hamburger
Landgericht gegen ihren Anbieter geklagt. Von ihren Zugangspunkt aus
waren 244 Musikdateien geladen worden. Der Anbieter mahnte die Kundin
daraufhin ab und verlangte, dass sie keine weiteren illegale Dateien
anbietet. Die Frau behauptet nun, nicht selbst diese Dateien
unerlaubterweise ins Netz gestellt zu haben. Unbekannte Dritte hätten
ihren unverschlüsselten Internetanschluss genutzt. Sie verlor jedoch
vor Gericht.(http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/259/174736/)

Wie Reto Mantz kürzlich auf dem Wireless Community Weekend in einem Vortrag berichtete, sind diese Urteile auf Freifunk nicht einfach übertragbar. Reto kam zu dem Schluss, dass Störerhaftung für Teilnehmer, die Internet im Freifunk-Netz bereit stellen, größtenteils ausgeschlossen werden kann. Ein wichtiger Grundstein in der Begründung für die Auslegung war die nichtkommerzielle Ausrichtung von Freifunk. Mehr zu diesem Thema kann man in der Doktorabeit über Rechtsfragen offener Netze von Reto Mantz nachlesen.