Italienische Behörden fordern in Erdbebengebieten Bürger zur Öffnung ihres WLAN auf

Wie lebensrettend offene Infrastrukturen sein können, zeigt sich vor allem in Katastrophenszenarien, wie zum Beispiel momentan im Erdbebengebiet in Norditalien. Jetzt berichtet auch Spiegel Online über einen Aufruf der Behörden an die Bürger ihren WLAN-Zugang zum Internet zu öffnen, um die Kommunikation von Rettungskräften zu erleichtern.

Italiens Norden wird von Erdbeben erschüttert, die Rettungskräfte arbeiten pausenlos. Die Kommunikation ist schwierig, weil Telefon- und Handynetze teilweise zusammengebrochen sind. Nun rufen Städte und Gemeinden der betroffenen Region die Bürger auf, ihre heimischen W-Lan-Anschlüsse in freie Hotspots zu verwandeln und dafür den Passwortschutz kurzfristig aufzuheben. (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/.…)

Auf Republicca können die Italiener nun nachlesen, wie der Zugang geöffnet wird:

PER CONSENTIRE a tutti coloro che non riescono a comunicare via cellulare di collegarsi ad internet, molti comuni invitano i cittadini dei paesi colpiti dal terremoto di oggi ad aprire la propria rete wi-fi domestica. (http://www.repubblica.it/cronaca/2012/05/29/news/i...)

Der Kommentar von Reto Mantz dazu:

Der Fall wirft ein deutliches Schlaglicht auf die Relevanz des Zugangs zum Internet und allgemein des Zugangs zu Kommunikationssystemen. Und letztlich ist dieser Punkt auch in rechtlicher Hinsicht beachtlich: Wenn eine Kommunikationsstruktur zur Begehung von Rechtsverletzungen genutzt wird, greift potentiell das deutsche Konstrukt der Störerhaftung: Der Anschlussinhaber soll als Mitwirkender an der Rechtsverletzung des (möglicherweise unbekannten) Dritten wenigstens auf zukünftige Unterlassung haften. Nun zeigt das Beispiel der italienischen Städte und Gemeinden, dass ein offenes WLAN nicht Gefahrenquelle ist …, sondern eine wichtige gesellschaftliche Funktion erfüllt. … Auch wenn der Aufruf der italienischen Städte nur der vorübergehenden Öffnung von WLANs dienen soll, zeigt er doch, wie wichtig heutzutage der freie Zugang zu Kommunikationsstruktur ist, nicht nur zur Überbrückung des sog. Digital Divide. (http://www.retosphere.de/offenenetze/2012/06/02/funktion-und-bedeutung-des-wlan-acess…)

Zu hoffen bleibt, dass die Erkenntnis, wie wichtig und lebensrettend offene Netze sein können sich auch längerfristig in Italien durchsetzt. Bei vielen Bürgern ist dies bereits vor Langem angekommen. Die Bürgernetze von Ninux.org in Italien wachsen beständig. Wann wird sich diese Erkenntniss auch in der Politik in Deutschland durchsetzen und wann werden die gesetzlichen Beschränkungen und Abmahnfallen für Betreiber freier Netze endlich abgebaut?

Vortrag zum Thema Rechtliche Gefahren offener WLANs

Am kommenden Donnerstag, den 4. Februar 2010 findet in Mainz ein Vortrag zum Thema "Rechtliche Gefahren offener WLANs und Lösungsansätze" statt. Veranstalter ist die Freifunk-Initiative Mainz in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Rhein-Main.

Zugängliche WLANs sind eine hilfreiche Einrichtung, bergen aber auch rechtliche Risiken für Betreiber wie Nutzer. Traurige Berühmtheit hat etwa die von der Rechtsprechung entwickelte ‘Störerhaftung’ erlangt, dank der selbst das altruistische, unentgeltliche Betreiben eines WLAN-Hotspots ein kostspieliges Vergnügen werden kann. Ahnungslose Nutzer wurden festgenommen. Welche Probleme gibt es und wie lassen sie sich lösen?

Der Referent ist Jurist vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt. Los geht es um 19 Uhr. Eingeladen sind alle an der Thematik Interessierten.

Ort: pengland (Anfahrt)
Eintritt: frei
Start: 19 Uhr

Keine Haftung fuer offenes WLAN

Eine erfreuliche Nachricht fuer Freifunker ist die Korrektur eines Urteils zu offenen Wlans des Landgerichts Frankfurt. Wie heise.de berichtet schraenkte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt "in einer aktuellen Entscheidung die Haftung des
WLAN-Betreibers für die missbräuchliche Nutzung seines Anschlusses
durch unbekannte Dritte deutlich ein und hob das anders lautende Urteil
der Vorinstanz auf."

Die Richter verneinten dabei die sogenannte Störerhaftung des
Beklagten. Selbst wenn ein Teil der Rechtsprechung eine
anlassunabhängige Überwachungspflicht des Anschlussinhabers etwa für
Familienangehörige annehme, gehe eine uneingeschränkte Haftung des
WLAN-Anschlussinhabers zu weit. Denn letztlich müsse der Betroffene
damit für das vorsätzliche Verhalten beliebiger Dritter einstehen, die
mit ihm in keinerlei Verbindung stünden. Die Störerhaftung erfordere
die vorausgegangene Verletzung von Prüfungspflichten. Solche
Prüfungspflichten bestünden für den Anschlussinhaber aber überhaupt
erst dann, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen
Dritter bekannt seien, argumentieren die Richter des OLG Frankfurt. Die Musikindustrie hatte in dem Verfahren hingegen die Ansicht
vertreten, es sei allgemein bekannt, dass Dritte sich über einen
fremden WLAN-Anschluss Zugang zum Internet verschafften. Doch diese
Auffassung hielt das Gericht für "zweifelhaft und im Übrigen viel zu
ungenau". (Dr. Marc Störing, 08.07.2008 18:02, http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Keine-Haftung-fuer-offenes-WLAN–/meldung/110632)

Rechtsfragen zu offenen Netzen – Blog mit Doktorarbeit von Reto Mantz

Reto Mantz von der Universität Freiburg beschaeftigt sich in einem neuen Blog mit "Rechtsfragen offener Netze". Eine Doktorarbeit von ihm zu dem Thema kann als Buch ebenfalls zum Offline-Lesen bestellt werden oder auch hier heruntergeladen werden kann. Die Arbeit steht unter einer CC-BY-NC-ND Creative Commons-Lizenz und ist frei zur Weiterverwertung fuer nicht-kommerzielle Zwecke.

Die Doktorarbeit wurde bei Prof. Dr. Dreier
vom Institut für Informationsrecht am Zentrum für angewandte
Rechtswissenschaften der Universität Karlsruhe geschrieben. Der Untertitel lautet "Rechtliche Gestaltung und Haftung des Access Providers in zugangsoffenen (Funk-)Netzen".

Die Arbeit betrachtet und bewertet die rechtlichen
Fragestellungen, die offene Netze, wie Freifunk, aufweisen können. Retor Mantz untersucht, welche Pflichten Nutzer eines offenen und freien Netzes
unterliegen, ob und welche Rechtsverhältnisse dabei moeglicherweise entstehen und welche Rechtsfolgen
diese haben können. Ein wesentliches Augenmerk wird ebenfalls auf die
Haftung der Beteiligten gelegt.

"Betreiber von offenen Netzen hegen nur in seltenen Fällen rechtliche Hintergedanken, wenn sie ein offenes Netz einrichten oder daran teilnehmen und Dritten – ohne wesentliche Zugangshürden – den Zugang zum Netz und/oder zum Internet vermitteln. Bekannt geworden sind mittlerweile einige Urteile, die insbesondere die Störerhaftung des WLAN-Betreibers als Internet Service Provider betreffen (LG Hamburg, LG Frankfurt a.M., OLG Düsseldorf), die bereits rege diskutiert wurden. Die Störerhaftung stellt jedoch nur einen kleinen Teil der relevanten rechtlichen Fragestellungen dar. Die vorliegende Arbeit “Rechtsfragen offener Netze – Rechtliche Gestaltung und Haftung des Access Providers in zugangsoffenen (Funk-)Netzen” betrachtet die zivilrechtlichen Fragestellungen, die sich im Umkreis von offenen Netzen ergeben. Sie soll darüber hinaus das offene Netze, Entwicklungen und Motivationswege darstellen und rechtlich greifbar machen und darüber hinaus Kriterien für die Bewertung rechtlicher Fragestellungen und ggf. notwendiger Abwägungen in diesem Zusammenhang darstellen.
Dabei besteht das Problem, dass sich die Beteiligten selten der rechtlichen Dimensionen bewusst sind. Offene Netze sind darüber hinaus durch die Auflösung einer Rollenverteilung geprägt, die für Netzwerke und das Internet bisher vorherrschend war: Statt eines Diensteanbieter-Nutzer-Verhältnisses ist jeder Teilnehmer eines offenen Netzes gleichzeitig Nutzer und Diensteanbieter. Die bisherigen Überlegungen und gesetzlichen Anstrengungen bei der Betrachtung von Sachverhalten im Internet gehen in aller Regel noch von der alten Rollenverteilung aus und sind deshalb differenziert und im Einzelfall zu bewerten." (http://www.retosphere.de/offenenetze/, Reto Mantz, Abruf 17. April 2008)

Buchbestellung: http://uvka.ubka.uni-karlsruhe.de/shop/isbn/978-3-86644-222-1
Kosten: 39,90 Euro
Download: http://www.retosphere.de/php/download.php?fileId=25 (CC-BY-NC-ND)