Anfrage des Berliner Senats – Auf welchen öffentlichen Gebäuden stehen Freifunk AP’s?

Heute habe ich eine Anfrage des Berliner Senats erhalten. "Er fragt freifunk":

"auf welchen Standorten von Gebäuden in Verantwortung der Senatsverwaltungen, der BIM (Berliner Immobilienmanagenment GmbH), der Bezirke, sowie der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften befinden sich Access Points(o.ä.) die dem Berliner Freifunknetz dienen.

Die Anfrage wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Berliner Senat gestellt und von diesem an die Verantwortlichen der Bezirke weitergeleitet in deren Auftrag wir handeln."

Bisher kommen wir "nur" auf:
1. Dathe-Oberschule in Friedrichshain-Kreuzberg
2. zukünftige Wriezener Park

Kirchen sind in dem Fall keine öffentlichen Gebäude.

Kennt jemand noch weitere Standorte von Freifunk-AP’s auf/in öffentlichen Einrichtungen/Gebäuden? Antworten bitte gegebenenfalls auch per Mail an christian.heise (ät) e-demokratie.org.

Das Ergebnis des Schriftverkehrs werde ich hier noch mal gesondert veröffentlichen.

Offene Netzwerke auch für Deutschland!

WOS4 am 15.09.2006 – Ins
Internet von überall — und das umsonst? Seit der Freigabe des so
genannten ISM-Bands zur öffentlichen, lizenz- und registrierungsfreien
Nutzung gibt es überall in der Republik eine wachsende Anzahl offener
WLAN-Accesspoints. Schon heute gelangt man in vielen Cafes und auf
öffentlichen Plätzen kostenlos und ohne weitere Zugangshürden per
wireless LAN (WLAN) ins Internet. Die WLAN-Technik bietet alle Chancen
dazu, in naher Zukunft in den Städten und Dörfern flächendeckend ins
Internet zu gelangen. Dazu müssten möglichst viele Privatpersonen ihre
Internet-Zugänge für alle öffnen. Diese Idee wird unter anderen von der
Initiative freifunk.net vorangetrieben.

Auch heute schon ist die
"digitale Nachbarschaftshilfe" eine sinnvolle Maßnahme zum Abbau der
"digitalen Spaltung". So gibt es in einigen Stadtteilen Berlins und in
vielen Regionen der neuen Bundesländer noch kein flächendeckendes DSL.
Privatpersonen, die ihren WLAN-Zugang öffentlich machen, können so
helfen, dass möglichst viele Menschen kostengünstig bzw. kostenlos ins
Internet kommen. Die Anzahl derer, die dabei ihren eigenen
Internetzugang anderen zur Verfügung stellen, steigt stetig.

Sowohl
die kurzfristige Sicherung der Internetversorgung durch digitale
Nachbarschaftshilfe als auch die Vision eines allgegenwärtigen, frei
verfügbaren Netzes sind jetzt allerdings hochgradig gefährdet. Während
in anderen Ländern ganze Städte und Kommunen derzeit offene Netze
aufbauen, besteht in Deutschland die Gefahr, auf lange Zeit an
kommerzielle Anbieter gefesselt zu sein und damit den Anschluss an das
Informationszeitalter zu verpassen. Besonders problematisch ist hier
ein Urteil, dass das Landgericht Hamburg kürzlich gefällt hat (AZ 308 O
407 / 06): Einer Frau, die ihren Accesspoint für die öffentliche
Nutzung freigegeben hat, wurde eine Mitschuld zugesprochen, da Dritte
über ihren Zugang Musikdateien getauscht hatten. In der Konsequenz
bringt dieses Urteil alle, die ihren WLAN-Zugang anderen öffentlich zur
Verfügung, in eine rechtliche Grauzone. Wer seinen Zugang nicht
zumacht, kann jederzeit zum "Mittäter" werden — ohne Rücksicht darauf,
dass eigentlich zwischen Infrastruktur und Inhaltsangebot unterschieden
werden müsste. Wer seinen Zugang wie vom Gericht gefordert
verschlüsselt — was auch keinen hundertprozentigen Schutz gegen einen
eventuellen Missbrauch der im Handel befindlichen Geräte gibt — macht
eine öffentliche Nutzung unmöglich. Und auch eine etwaige Registrierung
der User ist weder wünschenswert, noch technisch zumutbar, noch
wirklich sicher.

Damit bewirkt dieses Urteil eine erhebliche
Verunsicherung der hiesigen Bevölkerung. Wenn der Betrieb eines offenen
Accesspoints dazu führen kann, dass der Besitzer mit einer Abmahnung
oder Anzeige der Musikindustrie rechnen muss, dann ist das Projekt
eines sozialen, frei verfügbaren Netzzugangs in Deutschland
gescheitert. Digitale Nachbarschaftshilfe darf es dann nicht mehr geben.

Freie
Netzwerke müssen bleiben, wenn Deutschland nicht den Anschluss an das
Informationszeitalter verpassen möchte. Insbesondere wenn es um die
"digitale Spaltung", um sozial schwächer gestellte Menschen und dünn
besiedelte Regionen geht, reicht es nicht aus, diese Aufgabe
kommerziellen Anbietern von Internetzugängen zu überlassen.

Wir fordern deswegen:

   
* Eine rechtssichere Klärung der Angelegenheit — notfalls auch durch
eine Änderung des Gesetzesgrundlage –, die den besonderen Status
nicht-kommerzieller Diensteanbieter berücksichtigt und es auch in
Zukunft ermöglicht, den eigenen WLAN-Zugang öffentlich zugänglich zu
machen,

    * die unbedingte Umsetzung der bereits in § 6 TDG
und § 7 MDStV enthaltenen Gesetzestexte: "Diensteanbieter sind für
fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln
oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht
verantwortlich [sofern sie die Übermittlung nicht selbst veranlasst
haben usw.]."

    * die Öffnung zusätzlicher
Frequenzbänder  für die öffentliche und lizenzfreie Nutzung zur
Erhöhung der Bandbreite, Vergrößerung der Reichweite und Entfaltung von
mehr Innovation,

    * sowie die politische Unterstützung entsprechender Vernetzungsinitiativen wie freifunk.net.

Oder kurz gesagt: offene Netzwerke auch für Deutschland!

Erstunterstützer:

* Jürgen Neumann, freifunk.net
* Markus Beckedahl, Netzwerk Neue Medien / netzpolitik.org
* Volker Grassmuck, Wizards of OS
* Bob Horvitz, Stichting Open Spectrum
* Armin Medosch, Autor
* Malcolm J. Matson, The OPLAN Foundation