SZ über Freifunk

Unter dem Titel Mit der Milchtüte ins Netz steht in der Süddeutschen Zeitung von gestern (15.05.2008, 13:57 Uhr) ein Beitrag über Freifunk von Simone A. Mayer.

Der erste Teil des Beitrags handelt wie immer von den Antennen aus Milchtüten und komischen Freaks. Es gibt ein paar Statements von den Freifunkern Christian Heise und Andreas Hubel und eine gute Erklärung der Idee des Internetsharings.

Hinter dem Netzwerk steckt eine idealistische Idee: Ein Freifunker hat
einen Internetzugang und stellt ihn anderen ohne Gegenleistung zur
Verfügung. Im Gegenzug kann er ebenfalls Daten über das interne
Freifunk-Netz übertragen. Solche Netze unterscheiden sich von den
Hotspots für öffentlichen, vermeintlich kostenfreien WLAN-Zugang, die
Kunden von Coffeeshops oder Fastfood-Ketten zur Verfügung stehen.
Freifunk ist nicht kommerziell. Zwar zahlt derjenige, der sein Netz für
andere öffnet, die üblichen Grundgebühren und Flatrate-Kosten, aber er
teilt mit anderen Usern großzügig.

Im zweiten Teil wird plötzlich fast Angstmache betrieben:

Rechtlich ist nicht-kommerzielles Freifunken erlaubt – aber mit
Einschränkungen. Jeder darf sein Netz anderen zur Verfügung stellen,
wenn der Anbieter dies erlaubt. Aber Vorsicht – wer ein offenes WLAN
betreibt, kann dennoch mächtig Ärger mit der Justiz bekommen. Mehrere
Gerichtsurteile bestätigten inzwischen: Der Besitzer eines Zugangs
haftet für alle Inhalte, die andere über seine IP-Adresse
herunterladen. So hatte etwa eine Internetuserin 2006 vor dem Hamburger
Landgericht gegen ihren Anbieter geklagt. Von ihren Zugangspunkt aus
waren 244 Musikdateien geladen worden. Der Anbieter mahnte die Kundin
daraufhin ab und verlangte, dass sie keine weiteren illegale Dateien
anbietet. Die Frau behauptet nun, nicht selbst diese Dateien
unerlaubterweise ins Netz gestellt zu haben. Unbekannte Dritte hätten
ihren unverschlüsselten Internetanschluss genutzt. Sie verlor jedoch
vor Gericht.(http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/259/174736/)

Wie Reto Mantz kürzlich auf dem Wireless Community Weekend in einem Vortrag berichtete, sind diese Urteile auf Freifunk nicht einfach übertragbar. Reto kam zu dem Schluss, dass Störerhaftung für Teilnehmer, die Internet im Freifunk-Netz bereit stellen, größtenteils ausgeschlossen werden kann. Ein wichtiger Grundstein in der Begründung für die Auslegung war die nichtkommerzielle Ausrichtung von Freifunk. Mehr zu diesem Thema kann man in der Doktorabeit über Rechtsfragen offener Netze von Reto Mantz nachlesen.

Interview mit Freifunkern aus Weimar und Sundhausen

Ein Blick zurück in das Jahr 2006. In meinem Archiv habe ich ein Interview mit Freifunkern beim Wireless Community Weekend 2006 gefunden. “Bluse” aus Sundhausen und Bastian Bittorf von Freifunk Weimar berichten über die Fortschritte beim Bau freier Netze in ihrer Region.

Organisiertes WLAN-sharing: Beitrag über Freifunk im Web-Magazin Förderland

Kim Bachmann hat einen Beitrag zum Thema "Organisiertes WLAN-sharing Surfen auf fremden Wellen" verfasst in dem sie auf die unterschiedlichen Ansätze von kommerziellen Hotspot-Anbietern wie Fon, Sofanet, Maxspot, der Mitsurfzentrale und Freifunk-Netzen eingeht. Hierzu gibt es auch ein kurzes Zitat von mir.

Bei der Bewegung Freifunk
geht es vor allem darum, sich miteinander in freien Netzen verbinden zu
können ohne sich den Beschränkungen kommerzieller Anbieter unterordnen
zu müssen. "Jeder Nutzer im Freifunk-Netz stellt seinen WLAN-Router für
den Datentransfer der anderen Teilnehmer zur Verfügung", erklärt Mario
Behling, FOSS Consultant und Freifunkblogger. "Großzügige Teilnehmer
stellen zudem ihren Internetzugang zur Verfügung und ermöglichen
anderen den Zugang zum weltweiten Netz." (26.02.08 11:30, http://www.foerderland.de/419+M55893e7ed5b.0.html)