Keine Haftung fuer offenes WLAN

Eine erfreuliche Nachricht fuer Freifunker ist die Korrektur eines Urteils zu offenen Wlans des Landgerichts Frankfurt. Wie heise.de berichtet schraenkte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt "in einer aktuellen Entscheidung die Haftung des
WLAN-Betreibers für die missbräuchliche Nutzung seines Anschlusses
durch unbekannte Dritte deutlich ein und hob das anders lautende Urteil
der Vorinstanz auf."

Die Richter verneinten dabei die sogenannte Störerhaftung des
Beklagten. Selbst wenn ein Teil der Rechtsprechung eine
anlassunabhängige Überwachungspflicht des Anschlussinhabers etwa für
Familienangehörige annehme, gehe eine uneingeschränkte Haftung des
WLAN-Anschlussinhabers zu weit. Denn letztlich müsse der Betroffene
damit für das vorsätzliche Verhalten beliebiger Dritter einstehen, die
mit ihm in keinerlei Verbindung stünden. Die Störerhaftung erfordere
die vorausgegangene Verletzung von Prüfungspflichten. Solche
Prüfungspflichten bestünden für den Anschlussinhaber aber überhaupt
erst dann, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen
Dritter bekannt seien, argumentieren die Richter des OLG Frankfurt. Die Musikindustrie hatte in dem Verfahren hingegen die Ansicht
vertreten, es sei allgemein bekannt, dass Dritte sich über einen
fremden WLAN-Anschluss Zugang zum Internet verschafften. Doch diese
Auffassung hielt das Gericht für "zweifelhaft und im Übrigen viel zu
ungenau". (Dr. Marc Störing, 08.07.2008 18:02, http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Keine-Haftung-fuer-offenes-WLAN–/meldung/110632)

Thema Freifunk und WLAN auf Radio Fritz

Trackback auf Radio Fritz berichtet über Freifunk. Hier Ausschnitte aus der Sendung.

… Andreas Bogk vom CCC über die Frage, ob man sein WLAN offen oder zu haben sollte.
… Dr. Reto Manz’ Doktorarbeit zum Thema “Rechtsfragen in offenen Netzen”
Cven Wagner über Freifunken und Sicherheit im offenen Netz.
(26.4.2008, Marcus Richter, http://spreeblick.com/trackback/2008/04/26/trb-074-notpron-robocup-offenes-wlan/)

Komplette Sendung: http://spreeblick.com/trackback/podpress_trac/web/293/0/trb_080426.mp3

Rechtsfragen zu offenen Netzen – Blog mit Doktorarbeit von Reto Mantz

Reto Mantz von der Universität Freiburg beschaeftigt sich in einem neuen Blog mit "Rechtsfragen offener Netze". Eine Doktorarbeit von ihm zu dem Thema kann als Buch ebenfalls zum Offline-Lesen bestellt werden oder auch hier heruntergeladen werden kann. Die Arbeit steht unter einer CC-BY-NC-ND Creative Commons-Lizenz und ist frei zur Weiterverwertung fuer nicht-kommerzielle Zwecke.

Die Doktorarbeit wurde bei Prof. Dr. Dreier
vom Institut für Informationsrecht am Zentrum für angewandte
Rechtswissenschaften der Universität Karlsruhe geschrieben. Der Untertitel lautet "Rechtliche Gestaltung und Haftung des Access Providers in zugangsoffenen (Funk-)Netzen".

Die Arbeit betrachtet und bewertet die rechtlichen
Fragestellungen, die offene Netze, wie Freifunk, aufweisen können. Retor Mantz untersucht, welche Pflichten Nutzer eines offenen und freien Netzes
unterliegen, ob und welche Rechtsverhältnisse dabei moeglicherweise entstehen und welche Rechtsfolgen
diese haben können. Ein wesentliches Augenmerk wird ebenfalls auf die
Haftung der Beteiligten gelegt.

"Betreiber von offenen Netzen hegen nur in seltenen Fällen rechtliche Hintergedanken, wenn sie ein offenes Netz einrichten oder daran teilnehmen und Dritten – ohne wesentliche Zugangshürden – den Zugang zum Netz und/oder zum Internet vermitteln. Bekannt geworden sind mittlerweile einige Urteile, die insbesondere die Störerhaftung des WLAN-Betreibers als Internet Service Provider betreffen (LG Hamburg, LG Frankfurt a.M., OLG Düsseldorf), die bereits rege diskutiert wurden. Die Störerhaftung stellt jedoch nur einen kleinen Teil der relevanten rechtlichen Fragestellungen dar. Die vorliegende Arbeit “Rechtsfragen offener Netze – Rechtliche Gestaltung und Haftung des Access Providers in zugangsoffenen (Funk-)Netzen” betrachtet die zivilrechtlichen Fragestellungen, die sich im Umkreis von offenen Netzen ergeben. Sie soll darüber hinaus das offene Netze, Entwicklungen und Motivationswege darstellen und rechtlich greifbar machen und darüber hinaus Kriterien für die Bewertung rechtlicher Fragestellungen und ggf. notwendiger Abwägungen in diesem Zusammenhang darstellen.
Dabei besteht das Problem, dass sich die Beteiligten selten der rechtlichen Dimensionen bewusst sind. Offene Netze sind darüber hinaus durch die Auflösung einer Rollenverteilung geprägt, die für Netzwerke und das Internet bisher vorherrschend war: Statt eines Diensteanbieter-Nutzer-Verhältnisses ist jeder Teilnehmer eines offenen Netzes gleichzeitig Nutzer und Diensteanbieter. Die bisherigen Überlegungen und gesetzlichen Anstrengungen bei der Betrachtung von Sachverhalten im Internet gehen in aller Regel noch von der alten Rollenverteilung aus und sind deshalb differenziert und im Einzelfall zu bewerten." (http://www.retosphere.de/offenenetze/, Reto Mantz, Abruf 17. April 2008)

Buchbestellung: http://uvka.ubka.uni-karlsruhe.de/shop/isbn/978-3-86644-222-1
Kosten: 39,90 Euro
Download: http://www.retosphere.de/php/download.php?fileId=25 (CC-BY-NC-ND)