Aus einer Antwort auf eine kleine Anfrage (pdf) des Abgeordneten Stefan Ziller geht hervor, dass der Berliner Senat das Freifunknetz in Berlin begruesst und die Rahmenbedingungen fuer Buergernetze als positiv einschaetzt.
Auf dem Wireless Community Weekend hatten wir uns mit einigen Leuten zusammen gesetzt und ueberlegt, wie freie Netze gefoerdert werden koennen. Anwesend war hier auch der Berliner Abgeordnete Stefan Ziller. Seine Anfrage an den Senat entstand aus dieser Diskussion heraus mit dem Ziel die Meinung der Politik in der Stadt zu erkunden. Folgend kamen Fragen vom Senat - Anfrage des Berliner Senats - Auf welchen öffentlichen Gebäuden stehen Freifunk AP's - zurueck an die Freifunk-Community in Berlin. Bei unserer Umfrage auf der Berliner Mailingliste stellte sich dabei heraus, dass durch persoenliche Kontakte durchaus schon Freifunk-Router auf oeffentlichen Gebaeuden platziert werden konnten.
Aus den kurzen Antworten des Senats ist es, soweit ich das sehe, schwierig umfangreiche Schlussfolgerungen zu ziehen. Positiv ist zu bewerten, dass der Senat offensichtlich nicht plant Freifunknetze zu regulieren und ihnen nicht ablehnend gegenueber steht. Besser waere es, wenn der Senat beschliessen wuerde freie Buergernetze konkret zu foerdern.
Für die Stadt gibt es diverse Förderungsmöglichkeiten, diese Communities zu unterstützen, die eine Grundversorgung mit WLAN schaffen ... Da wären erstmal monetäre Förderungen, wie den Kauf von Infrastruktur und um Jobs zu schaffen, die die Infrastruktur weiter aufbauen und/oder pflegen. ... nicht-monetären Fördermöglichkeiten. Die Stadt Berlin besitzt viele Verwaltungsgebäude über die ganze Stadt verteilt. Diese eignen sich oftmals prima zum aufstellen von Access-Point und/oder Antennen. Wenn die Gebäude Schulen oder andere öffentlich-zugängliche Gebäude sind, hätte man noch den positiven Nebeneffekt, dass es dort über Freifunk WLAN gäbe. Es würde die Stadt nichts kosten, wenn Freifunk-Aktivisten diese bespielen könnten. (Markus Beckedahl , http://netzpolitik.org/2008/freies-wlan-und-der-berlin-senat/)
Die Fragen und die Antworten des Senats im Einzelnen:
1. Auf welchen Standorten von Gebäuden in Verantwortung der Senatsverwaltungen, der BIM, der Bezirke und landeseigener Wohnungsbaugesellschaften befinden sich Access Points o.ä. die dem Berliner Freifunknetz dienen (bitte um konkrete Auflistung)?
Zu 1.: Auf Gebäuden in der Verantwortung der Senatsverwaltungen und der BIM GmbH befinden sich keine Access Points o.ä. Das Ergebnis einer Bezirksumfrage ist der Anlage zu entnehmen.
2. Welche Probleme sind dabei aufgetreten, und wie wurden diese gelöst ?
Zu 2.: Siehe Anlage zu Frage 1.
3. Wie bewertet der Senat die Freifunk-Initiativen in Berlin hinsichtlich einer Kommunikationsnetz-Grundversorgung in Berlin ?
Zu 3.: Freifunknetze werden als ergänzende Versorgungsinfrastruktur vom Senat begrüßt.
4. Was plant der Senat um dieses ehrenamtliche bürgerInnenschaftliche Engagement in Zukunft zu unterstützen ?
Zu 4.: Aufgrund der positiven Rahmenbedingungen besteht zurzeit kein Anlass für den Senat, im Bereich der Berliner Freifunknetze einzugreifen.
5. Wie bewertet der Senat die Chance einer flächendeckenden Wlan-Versorgung hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere für Kreative in Berlin ?
Zu 5 : Der Senat ist davon überzeugt, dass ein solches Angebot Berlinern, Touristen aber auch Unternehmen sowie freiberuflich und kreativ Tätigen eine wichtige zusätzliche flexibel und portabel nutzbare Kommunikationsinfrastruktur bieten kann. Der Senat strebt ein primär privat finanziertes und betriebenes WLAN - Angebot für Berlin an.
In diesem Zusammenhang wird zurzeit geprüft, ob auch öffentliche Standorte, wie z.B. Lichtmasten und öffentliche Gebäude zur Verfügung gestellt werden können, um ein solches Netzwerk aufzubauen.
Was der Senat unter "primär privat finanziertes und betriebenes WLAN - Angebot für Berlin" versteht - ein von Privatbuergern oder privatwirtschaftlich finanziertes WLAN - bleibt offen. Stefan Ziller schliesst hieraus zunaechst: "Senat will Berliner WLan-Netz lieber privatisieren!" und Markus Beckedahl haelt die Antworten ebenfalls fuer "ernuechternd". Dennoch, freie Netze ruecken immer mehr in das Bewusstsein der Gesellschaft. Wenn die Politik dem Engagement tausender Freifunker im deutschsprachigen Raum keine Steine in den Weg wirft, ist bereits viel gewonnen.
Ein Beitrag erschien von Christiane Schulzki-Haddouti zu dem Thema ebenfalls bei heise - Berlin setzt auf privat finanziertes WLAN für die Stadt.
Eine erfreuliche Nachricht fuer Freifunker ist die Korrektur eines Urteils zu offenen Wlans des Landgerichts Frankfurt. Wie heise.de berichtet schraenkte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt "in einer aktuellen Entscheidung die Haftung des WLAN-Betreibers für die missbräuchliche Nutzung seines Anschlusses durch unbekannte Dritte deutlich ein und hob das anders lautende Urteil der Vorinstanz auf."
Die Richter verneinten dabei die sogenannte Störerhaftung des Beklagten. Selbst wenn ein Teil der Rechtsprechung eine anlassunabhängige Überwachungspflicht des Anschlussinhabers etwa für Familienangehörige annehme, gehe eine uneingeschränkte Haftung des WLAN-Anschlussinhabers zu weit. Denn letztlich müsse der Betroffene damit für das vorsätzliche Verhalten beliebiger Dritter einstehen, die mit ihm in keinerlei Verbindung stünden. Die Störerhaftung erfordere die vorausgegangene Verletzung von Prüfungspflichten. Solche Prüfungspflichten bestünden für den Anschlussinhaber aber überhaupt erst dann, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen Dritter bekannt seien, argumentieren die Richter des OLG Frankfurt. Die Musikindustrie hatte in dem Verfahren hingegen die Ansicht vertreten, es sei allgemein bekannt, dass Dritte sich über einen fremden WLAN-Anschluss Zugang zum Internet verschafften. Doch diese Auffassung hielt das Gericht für "zweifelhaft und im Übrigen viel zu ungenau". (Dr. Marc Störing, 08.07.2008 18:02, http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Keine-Haftung-fuer-offenes-WLAN--...)
Ernst Ahlers hat auf heise Netze einen Beitrag ueber die Moeglichkeiten sich sicherer in Funknetzen zu bewegen geschrieben: "Hotspot, aber sicher: Funknetze unterwegs benutzen ohne Abhörgefahr"
Über WLAN-Hotspots stolpert man nicht nur in den Zentren größerer Städte, sondern auch auf der Ferieninsel immer häufiger. Da juckt es den Netzsüchtigen, sein Urlaubs-Blog mit neuen Fotos zu bestücken, E-Mail abzuholen und per VoIP-Anruf zu checken, ob der in Pflege gegebene Nymphensittich brav ist. Dafür, dass private Daten trotz des unverschlüsselten Funknetzes auch privat bleiben, sorgt ein VPN-Tunnel. (23.06.2008, Ernst Ahlers, http://www.heise.de/netze/Hotspot-aber-sicher--/artikel/109761)
Erfreulicherweise wird Freifunk ebenfalls erwaehnt:
Teilnehmer eines Hotspot-Netzes auf Gegenseitigkeit wie Fon oder Freifunk haben sogar Gratis-Zugang, wenn sie mit etwas Glück ein anderes Mitglied derselben Community finden. (23.06.2008, Ernst Ahlers, http://www.heise.de/netze/Hotspot-aber-sicher--/artikel/109761)
Bei Freifunk handelt es sich zwar nicht um ein reines Hotspot-Netz, da Teilnehmer auch direkt miteinander durch Meshnetze verbunden sind, richtig ist dennoch, dass viele Internet ueber ihre Router zur Verfuegung stellen.
Als ersten Schritt empfiehlt Ehlers zum Selbstschutz den Emailverkehr auf sichere Dienste zu nutzen und fuer den Login stets die sichere Datenuebertragung mittels "https://" zu nutzen. Besser ist jedoch gleich ein Virtual Private Network (VPN) einzurichten. Dies schützt den kompletten Internetverkehr.

Mit VPN surft man über einen verschlüsselten Kanal zwischen Notebook und VPN-Gateway, der Lauschern keine Chance lässt. (Image: heise.de)
VPNs lassen sich unter Windows, Mac OS X und Linux leicht einrichten ... VPNs wurden ursprünglich entwickelt, um Firmen-LANs an mehreren Standorten über öffentliche Netze (WAN, Wide Area Networks) wie das Internet zu koppeln. Später kam das Anbinden von Heimarbeitern ans Firmennetz hinzu. Damit dabei die WAN- und Internet-Provider keinen Einblick bekommen, verschlüsseln VPNs die übertragenen Daten. Deshalb drängt sich die Technik geradezu auf, um mobilen Surfern im Hotspot ihre Privatsphäre zurückzugeben. Wenn man selbst keinen VPN-Server betreibt, stellen VPN-Anbieter eine passende Gegenstelle bereit, die statt ins Firmen-LAN ins Internet führt. (23.06.2008, Ernst Ahlers, http://www.heise.de/netze/Hotspot-aber-sicher--/artikel/109761)
In dem Beitrag wird erklaert, wie man ein VPN einrichten kann und welche Anbieter es gibt. Abschliessend gibt es noch Tipps, wofuer die virtuellen privaten Netzwerke noch nuetzlich sein koennen.
Auch abseits von WLAN-Hotspots kann ein VPN-Zugang nützlich sein, beispielsweise wenn man Geolocation-Dienste umgehen möchte, um US-Webseiten im Original zu sehen, oder Datenschnüfflern eine lange Nase drehen will. Doch das leichte Aufsetzen eines VPN sollte nicht zu Leichtsinn verleiten: Eine Firewall, aktiver Virenschutz und gesundes Misstrauen gehören nach wie vor zur Sicherheits-Grundausstattung, denn gegen Trojaner schützt auch ein VPN nicht. (23.06.2008, Ernst Ahlers, http://www.heise.de/netze/Hotspot-aber-sicher--/artikel/109761)
Beitrag über Freifunk im Deutschlandfunk:
"Wo das moderne Glasfasernetz die Entwicklung einer DSL-Infrastruktur verhinderte und die vorhandenen Telefon- und Modemanschlüsse rar waren war Vielen der Internetzugang versperrt. Ersatz bringen engagierte Anwender, die eigene WLAN-Netze erschaffen"
Autor: Wolfgang Noelke
Beitrag: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/computer/786517/
mp3-Download: http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/05/17/dlf_20080517_1646_e...
Wolfgang Noelke war beim Wireless Community Weekend zu Gast. Er hat in den letzten Jahren bereits öfters über Freifunk berichtet und liefert nicht nur interessante, sondern auch gut recherchierte und faktisch korrekte Beiträge. Das fällt vielen Journalisten nicht nur in bezug auf Freifunk schwer.
Jürgen Neumann: Freifunker verbinden den Spaß mit dem
Nützlichen und liefern Internet auch an Orte, die kommerzielle Anbieter
vernachlässigen. (Bild: Wolfgang Noelke)
Der Beitrag:
(Wolfgang Noelke) In Berlin realisierte man vor fünf Jahren, was man zur Jahrtausendwende bereits in London versuchte: Eine drahtlose Vernetzung aller in der Nachbarschaft vorhandenen PCs, die im Prinzip so funktioniert, wie kreuz und quer miteinander verbundene Straßen: Wenn eine dieser Straßen einen Autobahnanschluss hat, ist es nur eine Frage der Zeit, wann ein am anderen Ende des Straßennetzes startendes Fahrzeug die Autobahn erreicht. So schrieb die Freifunk-Gemeinde ein Protokoll, das jedem, im Netzwerk angemeldeten Computer das aktuelle Abbild der sich ständig verändernden Verbindungen mitteilt und veröffentlichte es unter dem Namen "Optimized Link State Routing". Wer an Freifunk teilnehmen wollte, ob mit oder ohne Internetanschluss, brauchte nur noch einen passenden WLAN-Router, erinnert sich Jürgen Neumann, Gründer von Freifunk:
(Jürgen Neumann) Lange Zeit ging das so, man kauft sich einen Access-Point, der muss kompatibel sein. Da gibt es eine lange Liste von verschiedenen Geräten, die dafür infrage kommen und dann kann man über ein Web Interface Firmware austauschen. Freifunk-Firmware kann man sich kostenlos aus dem Internet herunter laden und es reicht, diese zu ersetzen, aber wir sind einen wesentlichen Schritt weiter. Ich habe aus Taiwan erste Router mitgebracht, die tatsächlich schon ab Werk mit einer Firmware geflasht sind, die man überhaupt nicht mehr konfigurieren muss. Also es reicht, die Geräte einfach in die Steckdose zu stecken und der Rest geht automatisch.
(Wolfgang Noelke) Das schreckte viele ab: Firmware auszutauschen, an sich ein kompliziertes und riskantes Manöver, bei dem die Betriebssoftware des Routers durch eine neue, quasi selbstgestrickte Version ersetzt wird. Das schreckte besonders diejenigen ab, für die Freifunk ursprünglich gedacht war: Teilnehmer ohne Internetanschluss und einer deswegen auch oft mangelnden Internet- und Computererfahrung. Die Teilnehmerzahl wuchs trotzdem. Inzwischen sind ganze Stadtteile Berlins und Städte wie Weimar gut vernetzt. Mit zunehmender Teilnehmerzahl wurde das alte Netzwerkprotokoll immer langsamer. Es berechnet ja die Navigation durch das das gesamte Netzwerk, kennt bereits beim Absenden eines Datenpäckchens jeden Knoten bis zum Ziel. Daran wurde gearbeitet: Um den genauen Weg zum Ziel kümmert sich das neue Protokoll B.A.T.M.A.N. - "Better Approach To Mobile Adhoc Networking", generiert wörtlich eine "Bessere Ähnlichkeit Mobiler Spontan-Netzwerke" und verhält sich auch so. Wer spontan ein Päckchen versendet, denkt doch niemals an die unterwegs zu durchlaufenden Poststationen:
(Jürgen Neumann) Ich muss nur wissen, wenn ich ein Päckchen von hier schicke, wo der nächste Briefkasten ist, wo ich das abgebe, sozusagen.
(Wolfgang Noelke) Von da ab geht's nun automatisch: Geeignete Briefkästen zum Weiterversenden sind die der nächsten Nachbarschaft, bis das Päckchen zufällig einen Briefkasten mit Internetanbindung erreicht.
(Jürgen Neumann) Da sind schon Mechanismen implementiert, um das permanent zu überprüfen und die Router auch sehr schnell anzupassen. Also jeder einzelne Node weiß nur noch, bei welchen nächsten Nachbarn er ein Paket abgeben muss, wenn es in eine bestimmte Richtung geschickt werden soll.
(Wolfgang Noelke) Neben dieser selbstverständlich unter Open-Source-Bedingungen angebotenen Software beschäftigt sich die Gemeinschaft bereits auch mit Open-Source-Hardware. Auf einen Hauptprozessor im Router, die so genannte CPU, verzichtet man:
(Jürgen Neumann) Die Gruppe heißt OpenPattern.org, die gerade dabei sind, einen Router zu entwickeln. Und dieser Router verwendet keine CPU mehr im Sinne eines vorgefertigten Chips, sondern ein Bauteil, in das man selber eine CPU-softwaremäßig schreiben kann. Das bedeutet, die entwickeln gerade ihre eigene CPU und ihr eigenes Routerboard und sicher haben wir auch schon darüber gesprochen, mal einen Wireless Chip aus der Community heraus zu designen und dann dafür hoffentlich einen Hersteller in Taiwan oder in einem anderen Land zu finden.
(Wolfgang Noelke) Vielleicht bewahrheitet sich damit bald der Freifunk-Traum, dass sich überall dort, wo mehrere WLAN-fähige Geräte sich gegenseitig erreichen, sich spontan ein Netzwerk bildet. Das nennt sich Meshing. Jürgen Neumann:
(Jürgen Neumann) ##Seitdem wir uns mit Meshing beschäftigen, beschäftigen wir uns mit der Idee, dass jedes Telefon zum Beispiel ein Meshpoint sein könnte oder jeder kleine PDA. Alles was die Leute so an elektronischen Geräten in der Tasche mit sich herum tragen. Es hat nur leider zwei große Probleme. Das erste ist, dass der Stromverbrauch dieses WiFi Chips ziemlich hoch ist. Und wenn wir uns so eine Mesh-Wolke vorstellen, die immer in Bewegung ist, dann würde das auch bedeuten, dass das Wireless Device permanent Daten überträgt und mit den Chips, die wir heute haben, würde das zu viel Strom verbrauchen. Der zweite Punkt ist, dass es zwar schon eine Implementierung von BATMAN auf Layer zwei gibt, dass man diese aber in die Firmware des Chips idealerweise integrieren müsste und dass es bisher noch keinen Chiphersteller gibt, der sagt: Lass uns das machen.
Wie Jens Ferner in seinem Blog berichtet, erging bereits 2007 ein Urteil über die potentielle Strafbarkeit bei Nutzung offener WLANs.
Erst jetzt wird ein Urteil des AG Wuppertal (22 Ds 70 Js 6906/06, nachzulesen in NStZ 3/2008, Seite 161) bekannt, das das so genannte Schwarz-Surfen unter Strafe gestellt hat. Das Besondere dabei: Einerseits handelte es sich um ein unverschlüssltes WLAN, andererseits wurden auch Datenschutzrechtliche Regelungen herangezogen. Das Urteil verdient Beachtung wie Kritik. ... Bei Konsequenter Anwendung dieses Urteils wäre schon jeder strafbar, der nur mit einem WLAN-Client durch eine Stadt läuft und automaitisert mitgeteilt bekommt, welche Netze sich in seiner Umgebung befinden. Im vorliegenden Fall ging es darüber zwar hinaus, muss aber selbst bei einem einloggen kritisch betrachtet werden: So ist sicherlich keine Pflicht eines jeden anzunehmen, sein WLAN zu verschlüsseln. Sofern er aber bereitwillig seine SSID nach aussen bekannt gibt, also sein Netzwerk quasi bewirbt, muss er sich dies meines Erachtens schon entgegenhalten lassen, da ich hier sehr grosszügig die Begrifflichkeit “für die Allgemeinheit” im §89 TKG auslege. Auch ist fraglich, ob die hier angewendete extensive Auslegung des Begriffs “Nachricht” wirklich angemessen ist...
Die Frage nun: Inwieweit könnte dieses Urteil Freifunker betreffen? Persönlich schätze ich das so ein, dass wir davon nicht betroffen sind. In einem kurzen Emailwechsel bestätigt dies auch Reto Mantz: "Richtig ist (soweit ich es auf den ersten Augenblick überblicke ohne das intensiv zu prüfen): Freifunk betrifft das meines Erachtens nicht, weil der "Schwarzsurfer" ja quasi aufgefordert wird und deshalb kein Abhören etc. stattfindet."
Weitere Aufsätze, die sich mit dem Thema auseinander setzen sind:
Unter dem Titel Mit der Milchtüte ins Netz steht in der Süddeutschen Zeitung von gestern (15.05.2008, 13:57 Uhr) ein Beitrag über Freifunk von Simone A. Mayer.
Der erste Teil des Beitrags handelt wie immer von den Antennen aus Milchtüten und komischen Freaks. Es gibt ein paar Statements von den Freifunkern Christian Heise und Andreas Hubel und eine gute Erklärung der Idee des Internetsharings.
Hinter dem Netzwerk steckt eine idealistische Idee: Ein Freifunker hat einen Internetzugang und stellt ihn anderen ohne Gegenleistung zur Verfügung. Im Gegenzug kann er ebenfalls Daten über das interne Freifunk-Netz übertragen. Solche Netze unterscheiden sich von den Hotspots für öffentlichen, vermeintlich kostenfreien WLAN-Zugang, die Kunden von Coffeeshops oder Fastfood-Ketten zur Verfügung stehen. Freifunk ist nicht kommerziell. Zwar zahlt derjenige, der sein Netz für andere öffnet, die üblichen Grundgebühren und Flatrate-Kosten, aber er teilt mit anderen Usern großzügig.
Im zweiten Teil wird plötzlich fast Angstmache betrieben:
Rechtlich ist nicht-kommerzielles Freifunken erlaubt - aber mit Einschränkungen. Jeder darf sein Netz anderen zur Verfügung stellen, wenn der Anbieter dies erlaubt. Aber Vorsicht - wer ein offenes WLAN betreibt, kann dennoch mächtig Ärger mit der Justiz bekommen. Mehrere Gerichtsurteile bestätigten inzwischen: Der Besitzer eines Zugangs haftet für alle Inhalte, die andere über seine IP-Adresse herunterladen. So hatte etwa eine Internetuserin 2006 vor dem Hamburger Landgericht gegen ihren Anbieter geklagt. Von ihren Zugangspunkt aus waren 244 Musikdateien geladen worden. Der Anbieter mahnte die Kundin daraufhin ab und verlangte, dass sie keine weiteren illegale Dateien anbietet. Die Frau behauptet nun, nicht selbst diese Dateien unerlaubterweise ins Netz gestellt zu haben. Unbekannte Dritte hätten ihren unverschlüsselten Internetanschluss genutzt. Sie verlor jedoch vor Gericht.(http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/259/174736/)
Wie Reto Mantz kürzlich auf dem Wireless Community Weekend in einem Vortrag berichtete, sind diese Urteile auf Freifunk nicht einfach übertragbar. Reto kam zu dem Schluss, dass Störerhaftung für Teilnehmer, die Internet im Freifunk-Netz bereit stellen, größtenteils ausgeschlossen werden kann. Ein wichtiger Grundstein in der Begründung für die Auslegung war die nichtkommerzielle Ausrichtung von Freifunk. Mehr zu diesem Thema kann man in der Doktorabeit über Rechtsfragen offener Netze von Reto Mantz nachlesen.
The workshop of Christiane Rütten und Sven Dortmund (German) to build a simple Wi-Fi antenna using household materials is now also available in English at heise uk. As in the German version the authors included an antenna calculator in the article. Thanks also for including a link to the global freifunk newswire!
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Who'd have thought that a toilet-brush holder, of all things, would turn out to be an excellent Wi-Fi antenna? The lesson is that you can achieve great results for little expense - and half an hour's work. (15.4.2008, http://www.heise-online.co.uk/networks/Build-a-Wi-Fi-radio...) ...
If the access point is three rooms further on, or even in the house on the other side of the road, you need a directional antenna. If you have to make a connection to your nearest DSL-equipped acquaintance at the other end of the village street, or to bridge even longer radio links to reach the free radio node in the next block but one, you may even require two directional antennas. ...
The simply made tin-can antenna, with the dimensions given here, is suitable for base stations and for clients who transmit on 2.4 GHz in accordance with the IEEE 802.11b and 802.11g standards. 802.11a uses the 5-GHz band, requiring different antenna dimensions. The necessary background for a recalculation is given in an article on building tin-can radio antenna (Building a Wi-Fi Antenna Out of a Tin Can)
Very recent base stations that comply with the draft standard 802.11n also use the 2.4 GHz band. But they automatically use a number of methods to combine their antennas for optimal range and speed. However, this only works if the antennas have the characteristics expected by the WiFi chipset. (15.4.2008, http://www.heise-online.co.uk/networks/Build-a-Wi-Fi-radio...)
Eine Idee, die auch in freien Netzen genutzt werden kann: Bereits 2004 haben Peter K. Ibach, Tobias Hübner und Martin Schweigert von der HU Berlin auf dem Chaos Communication Congress 2004 ein Paper über kooperative Positionsbestimmung mit Hilfe von WLAN veröffentlicht. Auf dem Gründerkongress in Berlin stellten die Entwickler die neueste Version der Software vor, die aus dieser Idee entstanden ist: MagicMap
Mit Hilfe der "Karte des Rumtreibers" konnte Harry Potter die Positionen aller Personen in und um Schloss Hogwarts überblicken. Wir haben eine solche "magische Karte" zur Positionsbestimmung mobiler Systeme basierend auf WLAN-Signalstärke-Auswertung entwickelt. MagicMap ist eine reine Softwarelösung, die bei den mobilen Systemen außer einer konventionellen WLAN-Ausstattung keine weitere Hardware erfordert. Die WLAN Access Points können beliebig verteilt sein und es sind weder Eingriffe an der AP-Hardware noch an der Software nötig. Unsere Versuche am Uni-Campus Berlin-Adlershof zeigen in typischen Büroumgebungen eine Positionierungsgenauigkeit im einstelligen Meter-Bereich. Die eigene Sichtbarkeit unterliegt dabei der vollen Kontrolle der Peer-Knoten, die den Zugriff auf ihre Positionsinformation individuell festlegen können. Die Software steht zum freien Download zur Verfügung und kann für Experimente oder Anwendungen genutzt werden. (1. Mai 2008, http://www2.informatik.hu-berlin.de/rok/MagicMap/)
Das Projekt wird am Lehrstuhl Rechnerorganisation und Kommunikation des Instituts für Informatik der Humboldt-Universität zu Berlin umgesetzt. Die Software steht unter der GNU General Public License (GPL) und ist bei Sourceforge für Windows und Linux verfügbar. Das Wiki mit vielen weiteren Infos ist hier: http://wiki.informatik.hu-berlin.de/nomads/index.php/MagicMap
Mit der Idee lassen sich Locations Based Services umsetzen. Auch in Räumen, wo die Positionsbestimmung von Personen und Gegenständen sinnvoll ist, kann die Software hilfreich sein, z.B. in Kraftwerken, auf Schiffen oder möglicherweise auf einer Mondbasis :-).
Reto Mantz von der Universität Freiburg beschaeftigt sich in einem neuen Blog mit "Rechtsfragen offener Netze". Eine Doktorarbeit von ihm zu dem Thema kann als Buch ebenfalls zum Offline-Lesen bestellt werden oder auch hier heruntergeladen werden kann. Die Arbeit steht unter einer CC-BY-NC-ND Creative Commons-Lizenz und ist frei zur Weiterverwertung fuer nicht-kommerzielle Zwecke.
Die Doktorarbeit wurde bei Prof. Dr. Dreier vom Institut für Informationsrecht am Zentrum für angewandte Rechtswissenschaften der Universität Karlsruhe geschrieben. Der Untertitel lautet "Rechtliche Gestaltung und Haftung des Access Providers in zugangsoffenen (Funk-)Netzen".
Die Arbeit betrachtet und bewertet die rechtlichen Fragestellungen, die offene Netze, wie Freifunk, aufweisen können. Retor Mantz untersucht, welche Pflichten Nutzer eines offenen und freien Netzes unterliegen, ob und welche Rechtsverhältnisse dabei moeglicherweise entstehen und welche Rechtsfolgen diese haben können. Ein wesentliches Augenmerk wird ebenfalls auf die Haftung der Beteiligten gelegt.
"Betreiber von offenen Netzen hegen nur in seltenen Fällen rechtliche Hintergedanken, wenn sie ein offenes Netz einrichten oder daran teilnehmen und Dritten - ohne wesentliche Zugangshürden - den Zugang zum Netz und/oder zum Internet vermitteln. Bekannt geworden sind mittlerweile einige Urteile, die insbesondere die Störerhaftung des WLAN-Betreibers als Internet Service Provider betreffen (LG Hamburg, LG Frankfurt a.M., OLG Düsseldorf), die bereits rege diskutiert wurden. Die Störerhaftung stellt jedoch nur einen kleinen Teil der relevanten rechtlichen Fragestellungen dar. Die vorliegende Arbeit “Rechtsfragen offener Netze - Rechtliche Gestaltung und Haftung des Access Providers in zugangsoffenen (Funk-)Netzen” betrachtet die zivilrechtlichen Fragestellungen, die sich im Umkreis von offenen Netzen ergeben. Sie soll darüber hinaus das offene Netze, Entwicklungen und Motivationswege darstellen und rechtlich greifbar machen und darüber hinaus Kriterien für die Bewertung rechtlicher Fragestellungen und ggf. notwendiger Abwägungen in diesem Zusammenhang darstellen.
Dabei besteht das Problem, dass sich die Beteiligten selten der rechtlichen Dimensionen bewusst sind. Offene Netze sind darüber hinaus durch die Auflösung einer Rollenverteilung geprägt, die für Netzwerke und das Internet bisher vorherrschend war: Statt eines Diensteanbieter-Nutzer-Verhältnisses ist jeder Teilnehmer eines offenen Netzes gleichzeitig Nutzer und Diensteanbieter. Die bisherigen Überlegungen und gesetzlichen Anstrengungen bei der Betrachtung von Sachverhalten im Internet gehen in aller Regel noch von der alten Rollenverteilung aus und sind deshalb differenziert und im Einzelfall zu bewerten." (http://www.retosphere.de/offenenetze/, Reto Mantz, Abruf 17. April 2008)
Buchbestellung: http://uvka.ubka.uni-karlsruhe.de/shop/isbn/978-3-86644-222-1
Kosten: 39,90 Euro
Download: http://www.retosphere.de/php/download.php?fileId=25 (CC-BY-NC-ND)
At the CeBIT I had the chance to talk to some fantastic folks of direct open embedded systems, a new Latvian company that is producing WLAN devices based on the GNU/Linux distributions like OpenWRT, OpenEmbedded and FlashSYS Linux.
Google Video: http://video.google.com/videoplay?docid=-1295574371890938537
In the video they present their devices and some show cases as well as FlashSYS, their own web based firmware for small router computers.
direct open embedded systems is able to produce WLAN devices that can act as small web servers with currently up to 64 GB storage space.FlashSYS environment is a cross-operating system clent-server environment that allows developers to use existing web development skills (HTML, JavaScript, Ajax, Flash, SQLite, and Lua) to build and deploy Rich Internet Applications (RIA) for an embedded system with a very small footprint. (http://openrb.com)
Most of the free and open source companies presented their products in hall 5, which was packed with crowds of people. You can get an idea when you hear the background noise in the video. The interest in free and open source technologies is amazing and ever increasing.
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