offene netzwerke

Gerichtsurteil zur potentiellen Strafbarkeit der Nutzung eines privaten, offenen WLANs - Auswirkungen auf Freifunk?

Wie Jens Ferner in seinem Blog berichtet, erging bereits 2007 ein Urteil über die potentielle Strafbarkeit bei Nutzung offener WLANs.

Erst jetzt wird ein Urteil des AG Wuppertal (22 Ds 70 Js 6906/06, nachzulesen in NStZ 3/2008, Seite 161) bekannt, das das so genannte Schwarz-Surfen unter Strafe gestellt hat. Das Besondere dabei: Einerseits handelte es sich um ein unverschlüssltes WLAN, andererseits wurden auch Datenschutzrechtliche Regelungen herangezogen. Das Urteil verdient Beachtung wie Kritik. ... Bei Konsequenter Anwendung dieses Urteils wäre schon jeder strafbar, der nur mit einem WLAN-Client durch eine Stadt läuft und automaitisert mitgeteilt bekommt, welche Netze sich in seiner Umgebung befinden. Im vorliegenden Fall ging es darüber zwar hinaus, muss aber selbst bei einem einloggen kritisch betrachtet werden: So ist sicherlich keine Pflicht eines jeden anzunehmen, sein WLAN zu verschlüsseln. Sofern er aber bereitwillig seine SSID nach aussen bekannt gibt, also sein Netzwerk quasi bewirbt, muss er sich dies meines Erachtens schon entgegenhalten lassen, da ich hier sehr grosszügig die Begrifflichkeit “für die Allgemeinheit” im §89 TKG auslege. Auch ist fraglich, ob die hier angewendete extensive Auslegung des Begriffs “Nachricht” wirklich angemessen ist...

Die Frage nun: Inwieweit könnte dieses Urteil Freifunker betreffen? Persönlich schätze ich das so ein, dass wir davon nicht betroffen sind. In einem kurzen Emailwechsel bestätigt dies auch Reto Mantz: "Richtig ist (soweit ich es auf den ersten Augenblick überblicke ohne das intensiv zu prüfen): Freifunk betrifft das meines Erachtens nicht, weil der "Schwarzsurfer" ja quasi aufgefordert wird und deshalb kein Abhören etc. stattfindet."

Weitere Aufsätze, die sich mit dem Thema auseinander setzen sind:

1. Buermeyer, HRR 2004: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-08/index.php3?seite=7 -> lehnt (nur kurzer Blick) §§ 88/89 TKG ab.
2. Bär, MMR 2005, 434, Bär nimmt die Haftung über §§ 88/89 i.V.m. § 148 TKG an und sagt auch, dass § 44 BDSG betroffen ist.
Reto Mantz: "Bär ist/war Richter am Amtsgericht Bayreuth und publiziert halbwegs regelmäßig in diesem Bereich, meistens in Verbindung mit Strafrecht."

Offene Netzwerke auch für Deutschland!

WOS4 am 15.09.2006 - Ins Internet von überall -- und das umsonst? Seit der Freigabe des so genannten ISM-Bands zur öffentlichen, lizenz- und registrierungsfreien Nutzung gibt es überall in der Republik eine wachsende Anzahl offener WLAN-Accesspoints. Schon heute gelangt man in vielen Cafes und auf öffentlichen Plätzen kostenlos und ohne weitere Zugangshürden per wireless LAN (WLAN) ins Internet. Die WLAN-Technik bietet alle Chancen dazu, in naher Zukunft in den Städten und Dörfern flächendeckend ins Internet zu gelangen. Dazu müssten möglichst viele Privatpersonen ihre Internet-Zugänge für alle öffnen. Diese Idee wird unter anderen von der Initiative freifunk.net vorangetrieben.

Auch heute schon ist die "digitale Nachbarschaftshilfe" eine sinnvolle Maßnahme zum Abbau der "digitalen Spaltung". So gibt es in einigen Stadtteilen Berlins und in vielen Regionen der neuen Bundesländer noch kein flächendeckendes DSL. Privatpersonen, die ihren WLAN-Zugang öffentlich machen, können so helfen, dass möglichst viele Menschen kostengünstig bzw. kostenlos ins Internet kommen. Die Anzahl derer, die dabei ihren eigenen Internetzugang anderen zur Verfügung stellen, steigt stetig.

Sowohl die kurzfristige Sicherung der Internetversorgung durch digitale Nachbarschaftshilfe als auch die Vision eines allgegenwärtigen, frei verfügbaren Netzes sind jetzt allerdings hochgradig gefährdet. Während in anderen Ländern ganze Städte und Kommunen derzeit offene Netze aufbauen, besteht in Deutschland die Gefahr, auf lange Zeit an kommerzielle Anbieter gefesselt zu sein und damit den Anschluss an das Informationszeitalter zu verpassen. Besonders problematisch ist hier ein Urteil, dass das Landgericht Hamburg kürzlich gefällt hat (AZ 308 O 407 / 06): Einer Frau, die ihren Accesspoint für die öffentliche Nutzung freigegeben hat, wurde eine Mitschuld zugesprochen, da Dritte über ihren Zugang Musikdateien getauscht hatten. In der Konsequenz bringt dieses Urteil alle, die ihren WLAN-Zugang anderen öffentlich zur Verfügung, in eine rechtliche Grauzone. Wer seinen Zugang nicht zumacht, kann jederzeit zum "Mittäter" werden -- ohne Rücksicht darauf, dass eigentlich zwischen Infrastruktur und Inhaltsangebot unterschieden werden müsste. Wer seinen Zugang wie vom Gericht gefordert verschlüsselt -- was auch keinen hundertprozentigen Schutz gegen einen eventuellen Missbrauch der im Handel befindlichen Geräte gibt -- macht eine öffentliche Nutzung unmöglich. Und auch eine etwaige Registrierung der User ist weder wünschenswert, noch technisch zumutbar, noch wirklich sicher.

Damit bewirkt dieses Urteil eine erhebliche Verunsicherung der hiesigen Bevölkerung. Wenn der Betrieb eines offenen Accesspoints dazu führen kann, dass der Besitzer mit einer Abmahnung oder Anzeige der Musikindustrie rechnen muss, dann ist das Projekt eines sozialen, frei verfügbaren Netzzugangs in Deutschland gescheitert. Digitale Nachbarschaftshilfe darf es dann nicht mehr geben.

Freie Netzwerke müssen bleiben, wenn Deutschland nicht den Anschluss an das Informationszeitalter verpassen möchte. Insbesondere wenn es um die "digitale Spaltung", um sozial schwächer gestellte Menschen und dünn besiedelte Regionen geht, reicht es nicht aus, diese Aufgabe kommerziellen Anbietern von Internetzugängen zu überlassen.

Wir fordern deswegen:

    * Eine rechtssichere Klärung der Angelegenheit -- notfalls auch durch eine Änderung des Gesetzesgrundlage --, die den besonderen Status nicht-kommerzieller Diensteanbieter berücksichtigt und es auch in Zukunft ermöglicht, den eigenen WLAN-Zugang öffentlich zugänglich zu machen,

    * die unbedingte Umsetzung der bereits in § 6 TDG und § 7 MDStV enthaltenen Gesetzestexte: "Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich [sofern sie die Übermittlung nicht selbst veranlasst haben usw.]."

    * die Öffnung zusätzlicher Frequenzbänder  für die öffentliche und lizenzfreie Nutzung zur Erhöhung der Bandbreite, Vergrößerung der Reichweite und Entfaltung von mehr Innovation,

    * sowie die politische Unterstützung entsprechender Vernetzungsinitiativen wie freifunk.net.

Oder kurz gesagt: offene Netzwerke auch für Deutschland!

Erstunterstützer:

* Jürgen Neumann, freifunk.net
* Markus Beckedahl, Netzwerk Neue Medien / netzpolitik.org
* Volker Grassmuck, Wizards of OS
* Bob Horvitz, Stichting Open Spectrum
* Armin Medosch, Autor
* Malcolm J. Matson, The OPLAN Foundation

Im Namen des Volkes?

Betrifft: heise-online, Unverschlüsseltes WLAN hat Folgen

Woche für Woche treffe ich auf Menschen, die keinen Zugang zum Internet haben. Das hat im Wesentlichen zwei Gründe: entweder gibt es dort kein DSL oder sie können sich keinen eigenen Internetzugang leisten. Dank WLAN, Linux und z.B. OLSR ist es möglich geworden, den Betroffenen zu helfen. Wie, das ist Inhalt dieser Webseite und aller Aktivitäten von freifunk.net.

Wer unserem Vorschlag folgend anderen seinen Internetzugang zur Verfügung stellt, tut dies nicht, um die Kriminalität zu fördern, sondern um konkret im lokalen Umfeld etwas gegen die sogenannte digitale Spaltung zu unternehmen, um Menschen in der Nachbarschaft einen Zugang zum Internet anzubieten,

Solche offenen Netze können aber misbraucht werden, das liegt in der Natur der Sache, Entweder ist ein Netz offen, also für andere auch anonym zuganglich und in jeder Weise nutzbar, oder es ist es nicht, und damit geschlossen, also nicht zugänglich.

Pseudosicherheit wie WEP bietet keinen Schutz, da der schwache Schlüssel einfach geknackt werden kann. Und eine HOTSPOT-mäßige Registrierung der User schützt nicht vor wirklich Kriminellen, die jederzeit die MAC-Adresse und damit den Account eines anderen benutzen können.

Selbsternannte Hilfssheriffs, die die Datenpakete der Nachbarschaft nach illegalen Inhalten durchsuchen und von der perfekten Firewall träumen sind auch weder gewünscht (Datenschutz!) noch wirklich erfolgreich, denn jedes gute Päckchen kann schließlich doch ein schlechtes Päckchen sein (bei wirklich Kriminellen!).

Mehr Sicherheit kann es nur ohne Anonymität und mit derzeit erheblich teurerem technischem Aufwand geben, Doch das wollen wir bitte nicht! Man soll auch in Zukunft seine Meinung sagen dürfen, ohne vorher seinen Ausweis zeigen zu müssen und man sollte Zugang zu Wissen, Information und Kommunikation haben, auch wenn man zu den weniger gut Betuchten unter uns gehört.

Statt seine Zeit damit zu verschwenden oben gesagtes immer wieder neu zu diskutieren sollte man lieber etwas dagegen unternehmen, dass ein Gericht, wie hier in diesem Fall das Landericht Hamburg, die Interessen der Musikindustrie verteitigt, statt die Belange seines Volkes,

Wer heute kein Internet hat, dem fehlt der Zugang zu Wissen, Information und Kommunikation. Doch während in anderen Ländern der Welt der Staat dafür sorgt, dass die Bevölkerung Zugang zum Internet erhält, bestraft er hier die, die anderen diesen Zugang erst ermöglichen.

Natürlich ist ein WLAN kein rechtsfreier Raum. Wer längere Zeit über den Zugang seines Nachbarn illegale Daten versendet und empfängt, der kann natürlich auch ermittelt werden, ist er doch ein Sender, der ebenso von den Behörden empfangen und damit geortet werden kann - ganz besonders in einem offenen Netzwerk.

Doch hier dachte man sich wohl, wozu den Aufwand, wenn wir doch auch die Anschlusshalterin einfach haftbar machen können. Die hat zwar vielleicht gar nichts Illegales getan, aber immerhin hat sie nicht auf die Musikindutrie gehört und ihr Netzewerk von einem Spezialisten dicht und damit für die anderen unbrauchbar machen lassen.

Hier wird das Recht zu Unrecht !

Sicher werden sich jetzt viele einschüchtern lassen und sich zwei Mal überlegen, anderen ihren Anschluss zu Verfügung zu stellen. Aber so kann und darf diese Geschichte nicht enden! Die hier erwähnte Kriminalität (Filesharing!) ist nichts im Vergleich zu dem, was es bedeutet, wenn Millionen Menschen keinen Zugang zu Wissen, Information und Kommunikation haben.

Deshalb werde ich auch weiterhin Leuten erklären, wie sie per WLAN Zugang zum Internet erhalten können und  Menschen dazu ermutigen, anderen Ihren Anschluss zur Verfügung zu stellen. Ich tue das, damit die Welt ein bißchen gerechter wird - auch in meiner Nachbarschaft, wo es immer noch für viele kein DSL gibt.

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