Der „Digital-O-Mat“ zur Wahl in Bayern und Hessen

Sollten alle Software-Entwicklungen der öffentlichen Hand auch als freie und Open-Source-Software veröffentlicht werden? Brauchen Hessen oder Bayern ein Informationsfreiheitsgesetz, das diesen Namen verdient? Sollte ehrenamtliches Engagement im digitalen Bereich genauso gefördert werden wie im analogen? Ab sofort können alle Wahlberechtigten ein neues Online-Tool als Entscheidungshilfe für die Landtagswahlen nutzen: In 10 Klicks verrät der Digital-O-Mat Wählerinnen und Wählern, mit welcher Partei sie bei netzpolitischen Themen auf einer Wellenlänge liegen.

Warum ist eine Hilfestellung zu netzpolitischen Themen nötig?

Digitale Themen gewinnen auch im Alltag der Wählerinnen und Wähler zunehmend an Bedeutung, kommen in der allgemeinen Wahlberichterstattung jedoch oft zu kurz. Unter https://digital-o-mat.de gibt das Tool einen Überblick über die jeweiligen Parteipositionen zu netzpolitisch relevanten Themen und erleichtert auf dieser Grundlage die informierte Wahlentscheidung. Die netzpolitischen Standpunkte der Parteien zu den Themen Informationsfreiheitsgesetz, freier Zugang zu öffentlich finanzierten Inhalten, die Verwendung von Open-Source-Software in Bildung und öffentlicher Verwaltung, Gemeingutstatus von Kunst im digitalen Raum, automatisierte Überwachung sowie die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen dabei diesmal im Mittelpunkt.

Entwickelt wurde der Digital-O-Mat von der Koalition Freies Wissen: Wikimedia Deutschland, Bündnis Freie Bildung, Chaos Computer Club, Digitale Gesellschaft, Freifunk, Free Software Foundation Europe, Open Knowledge Foundation Deutschland. Befragt wurden alle Parteien, die bereits im Landtag vertreten sind bzw. in den Sonntagsfragen des Jahres 2018 mindestens einmal oberhalb der 5-Prozent-Hürde lagen. Neben den Antworten sollten die Parteien auch entsprechende Belege für die in ihren Antworten enthaltenen Positionen liefern, etwa aus Parteibeschlüssen, Initiativen oder den Wahlprogrammen.

Wie funktioniert der Digital-O-Mat?

Politikerinnen und Politiker haben geantwortet, nun sind die Wahlberechtigten gefragt: Um die inhaltliche Schnittmenge der Parteien mit der eigenen Haltung abzugleichen, beziehen die Wahlberechtigten zunächst selbst Stellung. Anhand von 10 Statements zu verschiedenen Themenbereichen kann per Klick auf „stimme zu”, „neutral” oder „stimme nicht zu” ganz einfach herausgefunden werden, welche Partei am ehesten der eigenen netzpolitischen Haltung entspricht.

Wurde das Häkchen bei allen Fragen gesetzt, wird im Anschluss per Ranking sichtbar, mit welchen Parteien die meisten übereinstimmenden Standpunkte in netzpolitischen Fragen erzielt wurden. In der Auswertung kann man zudem durch einen Klick auf die einzelnen Parteien deren Aussagen zu den jeweiligen Themen nachlesen.

Freier Informationsaustausch ist ein Grundrecht – Keine Rechtssicherheit um den Preis der Freiheit

Zur Bundesratsinitiative “Änderung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber – Freies WLAN in Berlin”[1] der Großen Koalition in Berlin erklärt der Förderverein Freie Netzwerke e.V.:
 
Wir begrüßen sehr, dass sich die rot-schwarze Koalition für Anbieter freier WLAN-Zugänge einsetzt, denn die Anwendung der sog. “Störerhaftung” macht die Betreiber von offenen WLAN-Zugängen für den Datenverkehr ihrer Nutzer juristisch verantwortlich. Die Störerhaftung ist damit Angstmacher und größtes Hemmnis für die Weiterentwicklung Freier Netze. 
 
Gleichzeitig fragen wir uns jedoch, welche “Anforderungen an die jeweils einzusetzenden Schutzmaßnahmen” gesucht werden und warum man zwischen befugter sowie unbefugter Nutzung differenziert. Hierzu möchten wir feststellen, dass solche “erforderlichen Schutzmaßnahmen” technisch wie juristisch äußerst fragwürdig sind und für kommerzielle Anbieter bislang nicht vorgesehen sind. 
 
Diese Forderungen stehen sowohl dem Fernmeldegeheimnis wie den allgemeinen Grundsätzen des Telemediengesetz entgegen, in denen es heißt: “Diensteanbieter (..) sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen” (§7 Satz 2)  und “für fremde Informationen (..) nicht verantwortlich” (§8 Satz 1). 
 
“Ob des Grundrechts auf vertrauliche und verschlüsselte Kommunikation lässt sich der Austausch von Daten, praktisch nicht verhindern – hierfür technische Auswege zu suchen ist schlichtweg naiv und gefährdet die Integrität der Informationsnetze” warnt Netzaktivist wetterfrosch. Er erinnert, dass der Gesetzestext vom Anbieter explizit fordert “die Nutzung von Telemedien (..) anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist” (§13 Satz 6).
 
“Im Gegensatz zu kommerziellen Providern welche aus guten Gründen nicht in den Datenstrom eingreifen dürfen, wird dies im Moment von privaten WLAN-Betreibern – wie Freifunkern – verlangt” erklärt André Gaul und fordert, dass eine solche Benachteiligung privater Initiativen verhindert wird.
 
Freifunk ist eine seit 2002 existierende nicht-kommerzielle Initiative für freie und selbstverwaltete Funknetzwerke. Freifunker aus ganz Deutschland stellen an über tausend Punkten freie Internetzugänge zur Verfügung. “Wir stehen für diskriminierungsfreie, dezentrale und für jeden nutzbare Möglichkeiten zum offenen Informationsaustausch” stellt Freifunker cven klar.
 
Weitere Informationen
 
[1] Antragstext der SPD/CDU-Fraktionen des Abgeordnetenhaus Berlin “Änderung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber – Freies WLAN in Berlin”
 
Kritik des Medienrechtsanwalts Thomas Stadler
 
TMG §7 Allgemeine Grundsätze
 
TMG §8 Durchleitung von Informationen
 
TMG § 13 Pflichten des Diensteanbieters
 
Störerhaftung in der Wikipedia
 
Kontakt
    Website von Freifunk
 
    @c_v_e_n / cven@c-base.org

    Matthias @wetterfrosch Mehldau
    wetter@netzpolitk.org

    André Gaul, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der TU Berlin
    @andrenarchy 
    gaul@math.tu-berlin.de